Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kommt europaweit nur AMCON GmbH für eine Beauftragung in Betracht. Die WfB betreibt Schienenpersonennahverkehr („SPNV“) in Deutschland. Sie ist verkehrsvertraglich verpflichtet, Ticketkontrollsysteme zu jederzeit des Betriebes störungsfrei für die Fahrgäste bereit zu stellen.
AMCON GmbH hat für die WfB eine proprietäre Software für die Ticketkontrollsysteme für die WfB entwickelt, die mit den einhergehenden speziellen Anforderungen an ein Ticketkontrollsystem im SPNV programmiert wurde. Es handelt sich dabei um eine für die Zwecke der WfB individuell auf Grundlage eines Quellcodes konfigurierte Software. Der Quellcode steht im Alleineigentum der AMCON GmbH. Zudem wurden Schnittstellen zu einem angrenzenden Softwaresystem zur Vertriebsabrechnung sowie zu einer Kundenmanagementsoftware implementiert, durch die der zwingend notwendige Austausch von Stammdaten und Abrechnungsdaten zwischen den Systemen erfolgt.
Die WfB hat einen Bedarf an einer Weiterentwicklung des Ticketkontrollsystems, um Funktionen zur Kontrolle verschiedener Fahrscheine gemäß E-Ticket Deutschland Spezifikation sowie Tickets gemäß UIC Spezifikation in das bestehende System zu integrieren. Technisch erforderlich ist dabei eine systemgleiche Weiterentwicklung der proprietär für die WfB programmierten Software, die auf dem Bestandsystem aufbaut und für die der Quellcode weiterentwickelt werden muss. Es ist eine uneingeschränkte Kompatibilität zwischen dem Ticketkontrollsystem und der Erweiterung sicherzustellen. Hierzu ist eine reibungslose Interoperabilität zwischen dem Ticketkontrollsystem und der Erweiterung zwingend notwendig. Wegen den jeweiligen verkehrsvertraglichen Verpflichtungen ist das Ticketkontrollsystem auch während der Erweiterung des Systems im laufenden Fahrgastbetrieb störungsfrei zu jeder Zeit aufrecht zu erhalten. Die Erweiterung hat daher risikofrei bei geringem Umstellungsaufwand zu erfolgen, wobei Systemsicherheit als auch Abwendung von Fehlfunktionen zu gewährleisten ist. Die WfB hat ein Bedürfnis an einer Geringhaltung des Kosten- und Schulungsaufwands, die mit der Erweiterung des Ticketkontrollsystems einhergeht. Weiterhin hat sich der AN durch die Erstellung der Ticketkontrollsoftware UFHO Spezialwissen über die Software sowie die besonderen technischen Anforderungen an ein Ticketkontrollsystem der SPNV Branche angeeignet, das für die Erweiterung unerlässlich ist. Insofern hat er fundierte Kenntnis über die eigens von ihm entwickelte Softwarelandschaft. Der AN verfügt daher über einschlägige fachliche und technische Erfahrung sowie über vertiefte Prozesskenntnisse der im Rahmen des Auftrags neu abzubildenden Kontrollstrukturen, die sich ein Wettbewerber nicht bis zur Zuschlagserteilung aneignen kann. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ferner ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.