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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau IBF München (VE5300HI) - Bauleistung inkl. Planung
Beschreibung: Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau eines provisorischen Interimsbahnhofes auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz an der Bayerstraße im Bereich des Hauptbahnhofs München. Die Vergabe beinhaltet die vollständige technische Bearbeitung auf Basis der vorliegenden funktionalen Ausschreibungsunterlagen. Neben der vollständigen technischen Bearbeitung umfasst die Vergabe den schlüsselfertigen Bau des Interimsbahnhofes, sowie Abbruch und Ausbauleistung in den Teilbereichen Randbau Süd und Bunker Süd. Die Gesamtmaßnahme Interimsbahnhof gliedert sich in folgende Teilmaßnahmen: - Neubau Interimsbahnhof (kurz IBF) in der Gebäudeklasse 5 inkl. Technischer Anlagen und Ausstattung - Abbruch- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen Randbau Süd (kurz RBS) 4.Obergeschoss - Ausbaumaßnahmen im Randbau Süd Erdgeschoss und 4. Obergeschoss inkl. technischer Anlagen - Abbruch- und Umbaumaßnahmen Bunker West inkl. technischer Anlagen - Koordination und Integration von Planungen der maschinentechnischen Anlagen - Außenanlagen und Sparten
Kennung des Verfahrens: 8f9491e2-bab9-41fd-8dc4-d7eb60ed4e3b
Interne Kennung: 23FEI70054
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45223100 Zusammenbau von Metallkonstruktionen, 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen, 45223500 Stahlbetonkonstruktionen, 45223800 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen, 45223820 Fertigbauelemente und -teile, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von§§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1.Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau IBF München (VE5300HI) - Bauleistung inkl. Planung
Beschreibung: Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau eines provisorischen Interimsbahnhofes auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz an der Bayerstraße im Bereich des Hauptbahnhofs München. Die Vergabe beinhaltet die vollständige technische Bearbeitung auf Basis der vorliegenden funktionalen Ausschreibungsunterlagen. Neben der vollständigen technischen Bearbeitung umfasst die Vergabe den schlüsselfertigen Bau des Interimsbahnhofes, sowie Abbruch und Ausbauleistung in den Teilbereichen Randbau Süd und Bunker Süd. Die Gesamtmaßnahme Interimsbahnhof gliedert sich in folgende Teilmaßnahmen: - Neubau Interimsbahnhof (kurz IBF) in der Gebäudeklasse 5 inkl. Technischer Anlagen und Ausstattung - Abbruch- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen Randbau Süd (kurz RBS) 4.Obergeschoss - Ausbaumaßnahmen im Randbau Süd Erdgeschoss und 4. Obergeschoss inkl. technischer Anlagen - Abbruch- und Umbaumaßnahmen Bunker West inkl. technischer Anlagen - Koordination und Integration von Planungen der maschinentechnischen Anlagen - Außenanlagen und Sparten
Interne Kennung: 3d91d781-4907-414c-a520-b5b8b154181f
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45223100 Zusammenbau von Metallkonstruktionen, 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen, 45223500 Stahlbetonkonstruktionen, 45223800 Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen, 45223820 Fertigbauelemente und -teile, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024946948
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/03/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 08/04/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: f13ce6f6-aad4-4005-bc54-ba088503d919-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: A 055 (47) - Diese Punkte sind gem. Prüfbericht des Prüfer des EBA zwingend erforderlich, um eine Freigabe der Ausführungsplanung zu bekommen. Sie sie in keiner RIL, VVBau STE oder Norm gefordert. A 055 (67) - Diese Punkte sind gem. Prüfbericht des Prüfer des EBA zwingend erforderlich, um eine Freigabe der Ausführungsplanung zu bekommen. Sie sie in keiner RIL, VVBau STE oder Norm gefordert. A 069 (79) - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die zusätzliche Leistung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil der Zusatz lediglich in einer Modifikation der Leistung, hier der nicht brennbaren Bauzaunkonstruktion des bisherigen AN besteht und keine selbständige, abtrennbare Leistung zu erbringen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den AG verbunden, da aufgrund der nicht abgrenzbaren Leistungen voraussichtlich keiner der zwei AN eine Haftung und Gewährleistung für seine Leistung übernehmen würde. A 071 (81) - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser) beauftragt. Die geänderte Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil zwischen der bisher vereinbarten und den geänderten Leistungen eine Vielzahl von Schnittstellen besteht und die Leistungen so eng miteinander verzahnt und wechselseitig voneinander abhängig sind, dass eine Erbringung gesonderter Leistungen ausgeschlossen ist. Die geänderte Leistung kann nicht von einem anderen Auftragnehmer erbracht werden, da hierfür erst die entsprechenden Entwässerungleistungen, die im Auftrag des ANS enthalten sind, dem AN teilgekündigt werden müssten. Eine Teilkündigung der vertraglich geschuldeten Leistung wäre jedoch nicht wirtschaftlich. A 073 (83) - Die Leistungen basieren auf hauptvertraglich geschuldeten Umfängen des beauftragten Auftragnehmers. Die zusätzliche Leistung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden, weil der Zusatz lediglich in einer Modifikation der Leistung, hier der nicht brennbaren Bauzaunkonstruktion des bisherigen AN besteht und keine selbständige, abtrennbare Leistung zu erbringen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den AG verbunden, da aufgrund der nicht abgrenzbaren Leistungen voraussichtlich keiner der zwei AN eine Haftung und Gewährleistung für seine Leistung übernehmen würde.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: A 055 (47) - Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Planung und Herstellung des neuen Interimsbahnhofs sowie der Planung, den Abbruch- und Umbaumaßnahmen im 4. Obergeschoss des bestehenden südlichen Randbaus beauftrag. Die Planung behinhaltet auch die Ausführungsplanung der 50Hz-Planung. Zur Erlangung der Prüffreigabe AP 50Hz fordert der Prüfer des EBA gem. Prüfbericht Eintragungen der Kabelnummern aus der Kabelliste in den Grundrissplänen. Weiter wird gem. Prüfbericht ein Nachweis für Last- und Platzreserven der Kabeltrassen punktuell bei den größten Lasten gefordert. Ein weiterer Mehraufwand ergibt sich aus der Aufteilung von Beleuchtungsstromkreisen in den Betriebsräumen. A 055 (67) - Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Planung und Herstellung des neuen Interimsbahnhofs sowie der Planung, den Abbruch- und Umbaumaßnahmen im 4. Obergeschoss des bestehenden südlichen Randbaus beauftrag. Die Planung behinhaltet auch die Ausführungsplanung der 50Hz-Planung. Zur Erlangung der Prüffreigabe AP 50Hz fordert der Prüfer des EBA gem. Prüfbericht Eintragungen der Kabelnummern aus der Kabelliste in den Grundrissplänen. Weiter wird gem. Prüfbericht ein Nachweis für Last- und Platzreserven der Kabeltrassen punktuell bei den größten Lasten gefordert. Ein weiterer Mehraufwand ergibt sich aus der Aufteilung von Beleuchtungsstromkreisen in den Betriebsräumen. A 069 (79) - Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Planung und Erstellung des Interimsbahnhofs beauftragt. Im Leistungsumfang des AN ist die Übernahme des bereits von der Baumaßnahme U4/U5 vorhandenen Bauzauns, der Umbau und die Ergänzung, der Rückbau und die Entsorgung zum Bauende enthalten. Die Verkehrsphasenplanungen für temporäre und dauerhafte Verkehre insbesondere im Bereich des Interimsbahnhofs sind lage- und zeitbezogen durch den AG zu konkretisieren und bis zur finalen Freigabe durch die Prüfsachverständige des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abzuschließen. Vom AG wurde festgelegt, zu Beginn der Bauphase 300 eine nicht brennbare Bauzaunkonstruktion im Bereich Gleishalle und Sofitel mittels Betonleitwänden und Trapezblechzaun herzustellen. Diese Leistung ist erst nach Vertragsschluss erforderlich geworden und war bisher nicht vereinbart. A 071 (81) - Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Herstellung des neuen Interimsbahnhofs beauftragt. Zum Leistungsumfang gehören u. a. auch die Planung und Ausführung der Schmutzwasser- und Regenwasserentwässerung. Im Zuge der Entwurfsplanung stellte sich heraus, dass die Entwässerungsführung zu den ursprünglich angedachten Einleitungspunkten aus der Vorplanung aufgrund des fehlenden Gefälles nicht möglich waren. Eine Änderung der Einleitungspunkte wurde dem AN bereits mit Anordnung Nr. 41 vom 27.11.2025 angeordnet. In Bezug auf die Einleitsituation der Regenentwässerung der Dachfläche des IBF muss als Auflage aus dem Genehmigungsprozess der MSE mittels Kamerabefahrung geprüft werden, wie der Bestandsanschluss an den öffentlichen Kanal ausgeführt ist, da die vorliegenden Bestandsunterlagen des in Betrieb befindlichen Einleitpunkts nicht aussagekräftig genug sind. Hierfür muss die aktuelle Entwässerungsleitung im Bunker temporär zurückgebaut und im Anschluss wieder hergestellt werden. A 073 (83) - Der Auftragnehmer ist mit der schlüsselfertigen Planung und Erstellung des Interimsbahnhofs beauftragt. Im Leistungsumfang des AN ist die Übernahme des bereits von der Baumaßnahme U4/U5 vorhandenen Bauzauns, der Umbau und die Ergänzung, der Rückbau und die Entsorgung zum Bauende enthalten. Die Verkehrsphasenplanungen für temporäre und dauerhafte Verkehre insbesondere im Bereich des Interimsbahnhofs sind lage- und zeitbezogen durch den AG zu konkretisieren und bis zur finalen Freigabe durch Prüfsachverständige des Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abzuschließen. Mit neu aktualisiertem und freigegebenem Brandschutzplan des Prüfsachverständige des EBA wurde für die Bauphase 2.1.2 verbindlich festgestellt, dass gemäß E-Mail des DB-internen Brandschutzsachverständigen vom 15.04.2026 eine feuerbeständige Abtrennung entlang der Baufeldeingrenzung Richtung SRB und Gleishalle erforderlich ist. Die Ausführung muss nunmehr vollumfänglich in F90 ausgeführt werden. Diese Leistung ist erst nach Vertragsschluss erforderlich geworden und war bisher nicht vereinbart.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 30201044-dc9f-4529-8b58-d4eba4990a5e
Postanschrift: Albstadtweg 3
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Bayern
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0c99b9d4-5467-4009-a0b0-b3c42850a936 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2026 13:50:34 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488760-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2026