Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Begründung:
Für den weiteren Verlauf des Projektes sind folgende Leistungen erforderlich:
- Die Errichtung einer Klimaanlagen der Fa. Mitsubishi und dem damit verbundenen Kältemittel R32, den Kondensatauffangwannen, den Ölprotektoren und der erhöhten Leistung der Kühlanlanlage.
- Hauff- Durchführungen in der Fundamentwand.
- Freilegung in Handschachtung eines Kabels und Auspumpung von Wasser aus der Baugrube.
- Dokumentation der technischen Plätze für den modularen
Hochbau.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Änderung an der im Bau befindlichen LST Anlage können nur von deren Errrichter der Fa. Siemens durchgeführt werden.