Beschreibung der Beschaffung
Das dreigeschossige Schulgebäude soll seriell in Holzmodulbauweise mit Flachdach errichtet werden.
Die Planungsstandards der Stadt Essen schreiben einen Standard in Passivhausbauweise vor. Des Weiteren erfolgt die Planung anhand der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Bau- und Planungsstandards in Anlehnung an die BNB-Standards siehe BNB Standard-Zielvereinbarungstabelle. Ferner ist die Vorrüstung einer Photovoltaikanlage festgelegt.
Die Wahl des Modulsystem ist dem bietenden Unternehmen freigestellt, sofern die gestellten Forderungen umgesetzt werden und gültige Normen und Vorschriften des Landes NRW eingehalten sind.
Maßliche, technische und optische Anforderungen die verbindlich einzuhalten und umzusetzen sind, sind in den beigefügten Unterlagen beschrieben.
Grundlage der anzubietenden Leistung ist den Vergabeunterlagen beigefügte Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) einschließlich sämtlicher beigefügter
Unterlagen für die schlüsselfertige Erstellung der Baumaßnahme.
Die Leistungen des AN umfassen sämtliche Planung-, Genehmigungs-, und Bauleistungen ab LPH 2 sowie die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes in Holzmodulbauweise.
Ausführungsbeginn: 05.09.2022, unverzüglich nach Erteilung des Auftrags, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch den AG gemäß § 5 Abs.2 VOB/B
Fertigstellung/ Abnahme: 31.01.2024
Übergabe/ Inbetriebnahme: spätestens am 28.02.2024
Hinweis zur Zulassung vorbefasster Berater in diesem Verfahren:
Folgende Büros waren zusammen mit der Stadt Essen Immobilienwirtschaft (FB 60-3-1) an der Vorbereitung/ Bearbeitung dieser Funktionalausschreibung beteiligt:
Entwurfsplanung -Hochbau, Miterstellung der Funktionalausschreibung
SEHW Architektur
Wikingerufer 7
50111 Berlin
Entwurfsplanung -Landschaftsbau
KEMMING Landschaftsarchitektur
Im Derdel 17-19
48161 Münster
Die vorgenannten Planungsbeteiligten beabsichtigen sich als Nachunternehmer eines Totalunternehmers an diesem Verfahren zu beteiligen.
Um in diesem Vergabeverfahren die zentrale Forderung nach einer Gleichbehandlung und der damit verbundenen Informations-transparenz nachzukommen, kann bestätigt und versichert werden, dass alle Bieter im Verfahren, mit den zur Verfügung gestellten Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen auf dem gleichen Informationsstand gebracht werden und die vorbefassten Bieter somit keinen Informationsvorsprung vor den anderen Wettbewerbsteilnehmern haben.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass vorbefasste Bieter nicht generell vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, da dies unverhältnismäßig und gemeinschaftswidrig sei (EuGH, IBR 2005, 229). Da der Auftraggeber allerdings dazu verpflichtet ist, allen Bietern die gleiche Chance auf den Zuschlag zu gewährleisten (§ 97 Abs. 2 GWB), muss er die vorliegende Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigen (§ 7 VgV, § 6 EU Abs. 3 Nr.4 VOB/A ).
Die Angebotsfrist wird in diesem Verfahren zusätzlich mit 8 Wochen so festgesetzt, dass jeder Bieter ausreichend Zeit hat die vorliegenden Informationen in sein Angebot einzuarbeiten.
Hinweis zu Vertragsstrafen gemäß § 11 VOB/B
Die unter Verfahrensangaben/ Vergabeunterlagen/ Vom Bieter auszufüllende und mit dem Angebot einzureichende Dokument/ "2022-232 Angebot Stadt Essen.pdf" in den "Besonderen Vertragsbedingungen" ab Seite 6 angegebenen Ausführungsfristen, zu Pkt. 1.2, gemäß § 5 VOB/B und die unter Pkt. 2.1.1 festgelegten Vertragsstrafen gemäß § 11 VOB/B sind zu beachten.