489309-2022 - ErgebnisDeutschland-Mittweida: Installation von Gasanlagen
OJ S 174/2022 09/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@saxonia-freiberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida 3. BA, Medizinische Gase
Referenznummer der Bekanntmachung: 2736_01_BP-B-5
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45333000 Installation von Gasanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Krankenhaus Mittweida, Maßnahme Medizinische Gase: die Baumaßnahme beinhaltet Umbau und Ergänzungsinstallation innerhalb vorhandener Gebäudeteile, sowie vorbereitende Arbeiten zum Abriss eines Gebäudeteiles
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen, 45330000 Installateurarbeiten, 45333100 Installation von Gasregeleinrichtungen, 44161100 Gasleitungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung: Mittweida, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Baumaßnahme beinhaltet den Umbau und Ergänzungsinstallation inkl. Demontagen einzelner Bereich innerhalb vorhandener Gebäudeteile, vorbereitende Arbeiten zum Abriss eines Gebäudeteiles.
• Kupferrohr für Gasleitung ca. 400 m
• Absperrelemente ca. 14 Stück
• Kernbohrungen ca. 10 Stück
• Brandschutzdurchführungen ca. 25 Stück
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-411117
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida 3. BA, Medizinische Gase
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufhebung der Ausschreibung gem. § 17 EU Abs.1 Nr. 1 VOB/A, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341-977-3800
Fax: +49 341-977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/09/2022