48939-2021 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Bauarbeiten
OJ S 21/2021 01/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wissenschaftsstadt Darmstadt – Der Magistrat
Postanschrift: Luisenplatz 5a
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@proprojekt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neubau Grundschule und Kita Lincolnsiedlung_Festeingebaute Sportgeräte
Referenznummer der Bekanntmachung: LIN-1-3-23.1-00
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau Grundschule und Kita_Lincolnsiedlung – Festeingebaute Sportgeräte.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 52 164,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45212225 Bau von Sporthallen, 37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen, 45212222 Bau von Turnhallen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Grundschule und Kita Lincolnsiedlung Einsteinstraße 1 und 3 64285 Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt den Neubau einer Grundschule und Kita mit einer Zweifeldsporthalle in der Lincoln Siedlung in Darmstadt.
Das Gebäude wird in Massivbauweise mit tragenden Außenwänden und Stützen sowie wirtschaftlichen Deckenspannweiten und aussteifenden Kernen errichtet. Die Trennwände zu den Lernlandschaften sind als Transparente Systemtrennwände in Pfosten-Riegelkonstruktion konzipiert.
Bruttogeschossfläche: ca. 11 200 m2
Geschosse: 3 inkl. Untergeschoss
Gesamtabmessungen LxBxH: ca. 96 x 65 x 8 m (über Gelände)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung der Leistung der festeingebauten Sportgeräte
Für das vorgenannte Vorhaben. Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 213-520806
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LIN-1-3-23.1-00
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Grundschule und Kita Lincolnsiedlung_Festeingebaute Sportgeräte
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH + Co. KG
Postanschrift: Grüninger Str. 1-3
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 52 164,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3)) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regelmäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6DPN1
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/01/2021