489497-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge
OJ S 154/2023 11/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale kaufmännische Services
E-Mail: einkauf@ssb-ag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierung_Stadtbahnwagen_Serie_DT8.10-11_neu
Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2022-0011
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31610000 Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausschreibung zur Sanierung von Stadtbahnfahrzeugen der Baureihen S-DT8.10 und S-DT8.11.
23 Fahrzeuge der Baureihe S-DT8.10 (Beschaffung: 1998 bis 2000) und 27 Fahrzeuge der Baureihe S-DT8.11 (Beschaffung: 2002 bis 2005) sollen saniert und ertüchtigt
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sanierung von Stadtbahnfahrzeugen der Baureihen S-DT8.10 und S-DT8.11 23 Fahrzeuge der Baureihe S-DT8.10 (Beschaffung: 1998 bis 2000) und 27 Fahrzeuge der Baureihe S-DT8.11 (Beschaffung: 2002 bis 2005) sollen saniert werden. Hersteller: Adtranz / Siemens / DUEWAG. Alle Fahrzeuge sollen in einer durchgängigen Gesamtmaßnahme saniert und ertüchtigt werden. Die Schwerpunkte der Maßnahme bilden die Überarbeitung des Fahrgastraums, der Fahrerräume, der Außenlackierung, erforderliche korrektive und präventive Instandhaltungsmaßnahmen zur Absicherung der Restnutzungsdauer sowie technische und funktionelle Neuerungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technik / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Optionen sind abhängig von der Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
Die Angebotsabgabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß Sektorenverordnung (SektVO). Eine Bekanntmachung des Auftrags im EU-Amtsblatt ist nicht erfolgt.
Die Verfahrenswahl durch eine Vorstandsvorlage der Stuttgarter Straßenbahnen AG freigegeben.
Ein EU-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-Bekanntmachung 2021/S 153-407993) wurde am 06.06.2021 über die Vergabeplattform tender24 veröffentlicht.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 51 SektVO wurde das Verfahren aufgehoben. Grund der Aufhebung sind unvollständige Preisangaben der Bieter im geforderten Preisblatt. Gemäß § 51 Absatz 3 (1), "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.", können keine Unterlagen nachgefordert werden somit wird das Verfahren gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beabsichtigt gemäß § 13 Absatz 2 (1) SektVO ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Grundlage für eine Verhandlung sind die eingereichte Erstangebote.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung_Stadtbahnwagen_Serie_DT8.10-11_neu
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/07/2023
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH, SMO RI D 5
Postanschrift: Nonnendammallee 101
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/08/2023