Die Angebotsabgabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß Sektorenverordnung (SektVO). Eine Bekanntmachung des Auftrags im EU-Amtsblatt ist nicht erfolgt.
Die Verfahrenswahl durch eine Vorstandsvorlage der Stuttgarter Straßenbahnen AG freigegeben.
Ein EU-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-Bekanntmachung
2021/S 153-407993) wurde am 06.06.2021 über die Vergabeplattform tender24 veröffentlicht.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 51 SektVO wurde das Verfahren aufgehoben. Grund der Aufhebung sind unvollständige Preisangaben der Bieter im geforderten Preisblatt. Gemäß § 51 Absatz 3 (1), "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.", können keine Unterlagen nachgefordert werden somit wird das Verfahren gemäß § 57 SektVO aufgehoben. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG beabsichtigt gemäß § 13 Absatz 2 (1) SektVO ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Grundlage für eine Verhandlung sind die eingereichte Erstangebote.