489677-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 154/2023 11/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Engagement Global gGmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 40
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@engagement-global.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.engagement-global.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnützige GmbH der Bundesrepublik Deutschland
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Förderung des entwicklungspolitischen Engagements sowie der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag mit der synalis GmbH & Co. KG zum Bezug von Microsoft Dynamics 365 CRM-Lizenzen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zum Bezug von Lizenzen für Microsoft Dynamics 365 CRM zu Non-Profit-Konditionen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Engagement Global gGmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe war der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 48 Monaten zum Bezug von Lizenzen für Microsoft Dynamics 365 CRM (einschließlich Support) über das Cloud Solution Provider-Programm zu Non-Profit-Konditionen. Engagement Global soll berechtigt sein,
- bis zu 1200 Lizenzen "Dynamics 365 CRM Customer Modul",
- bis zu 1 Lizenz "Dynamics 365 CRM Marketing Attach",
- bis zu 2 Lizenzen "Dynamics 365 CRM Marketing Attach (Nicht-Produktiv-Umgebung)",
- bis zu 5 Lizenzen "Dynamics 365 CRM Marketing Stufe 1" und
- bis zu 2 Lizenzen "Dynamics 365 CRM Marketing Stufe 2"
zu beziehen, wobei die Anzahl der abgerufenen Leistungen (Lizenzen) dem jeweils tatsächlichen Bedarf entsprechend angepasst werden kann (bis zu den Obergrenzen erhöht oder verringert werden kann).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Im November 2016 und Mai 2017 wurde die synalis GmbH & Co. KG nach Durchführung wettbewerblicher Vergabeverfahren mit der Erstellung eines Kontakt- und Veranstaltungsmanagementsystems (KMS/VMS) sowie eines Anfragemanagementsystems (AMS) auf der Basis von Microsoft Dynamics (CRM) beauftragt. Seit dem Jahr 2019 wurde nach einem weiteren wettbewerblichem Vergabeverfahren das System um weitere Einzelmodule im Rahmen des Gesamtmoduls Projektdatenbank durch die synalis GmbH & Co. KG erweitert. Ein Vertrag über die Weiterentwicklung läuft aktuell noch bis zum 31.12.2024. Neben den Modulen sind inzwischen auch Schnittstellen zu anderen Systemen eingerichtet. Ein Pflege- und Support-Vertrag für die bereits eingeführten individuell angepassten Module und Schnittstellen des CRM wurde ebenfalls mit der die synalis GmbH & Co. KG abgeschlossen.
Zum Leistungsumfang des mit dem vorliegenden Vergabeverfahren in Rede stehenden Bezugs der Lizenzen für das Standardsystem Microsoft Dynamics 365 CRM gehört zwingend die Wartung und der Support für das Standardsystem. Darin enthalten ist auch die Behebung von Fehlern oder Störungen des Standardsystems sowie die Weitergabe der für eine Fehlerbehebung erforderlichen Informationen an Microsoft. Werden die Supportleistungen für die von der synalis GmbH & Co. KG individuell angepassten CRM-Module und für das Standardsystem von unterschiedlichen Vertragspartnern durchgeführt, wird eine Analyse der Störungen erheblich erschwert. Der Support für das Standardsystem durch einen anderen Vertragspartner als für die individuell entwickelten Module ist kaum möglich, da ein anderer Vertragspartner die Abweichungen zum Standard nicht kennt und keine Fehleranalyse vornehmen kann. Zudem besteht das Risiko, dass keiner der beiden Vertragspartner die Verantwortung für einen auftretenden zu behebenden Fehler übernimmt und somit die erforderliche zeitnahe Lösung nicht möglich ist. Eine Verzögerung der Störungsbeseitigung ist jedoch nicht hinnehmbar, da inzwischen alle Mitarbeitenden von Engagement Global das System für diverse Einsatzzwecke nutzen, Schnittstellen zu Portalen und Webseiten auch mit Relevanz für externe Personen, z.B. Teilnehmenden an Veranstaltungen eingerichtet sind und eine Störung erhebliche Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit von Engagement Global hätte. Für Engagement Global wäre es nicht möglich, festzustellen, bei welchem Vertragspartner die Leistung einzufordern ist, da Engagement Global das Wissen über die Abweichungen vom Standard nicht hat. Der Rahmenvertrag zum Bezug der in Rede stehenden Lizenzen (einschließlich Support für das Standardsystem) konnte daher allein mit der synalis GmbH & Co. KG geschlossen werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EG-2023-0305
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Synalis GmbH & Co KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Synalis GmbH & Co KG
Postanschrift: Windgassenstraße 24
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53229
Land: Deutschland
E-Mail: info@synalis.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU9YYDY1M1ENG2S
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es sind die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB und insbesondere die Frist in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zu beachten. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/08/2023