Beschreibung der Beschaffung
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Meeder beabsichtigt auf einem kommunalen Grundstück in der Gemeinde Meeder den Ersatzneubau für eine Kindertagesstätte zu errichten. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Schultheiß aus Großheirath erstellt, welche die Wirtschaftlichkeit Sanierung inkl. Umbau und Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte im Vergleich zu einem Neubau untersucht hat und in der der Raumbedarf sowie die voraussichtlichen Erstellungskosten ermittelt wurden. Im Ergebnis ist der Ersatzneubau die wirtschaftlichere Lösung. Die Machbarkeitsstudie liegt der Bekanntmachung als Anlage bei.
Im weiteren Planungsverlauf ist noch zu klären, wie der Neubau auf dem Grundstück der Schulsportanlage in Meeder platziert werden soll. Ein Lageplan des derzeit geplanten Standorts ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Nach derzeitigem Planungsstand soll aktuell ein Neubau der Kindertagesstätte Platz für 3 Kindergartengruppen mit insgesamt 75 Plätzen und 2 Kinderkrippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen bieten. Für das Gebäude soll eine Planung entwickelt werden, welche sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt. Bei den Planungen muss eine spätere Erweiterungsmöglichkeit für mindestens 1 weitere Gruppe mit 25 Plätzen berücksichtigt werden.
Einen hohen Stellenwert legt die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Meeder auf die ökologische Erstellung (hier Holzbauweise), die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u.a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu bedenken. Zusätzlich soll eine durchgehende Barrierefreiheit der Erschließung und Gebäude nachgewiesen werden. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Kirchengemeinde die voraussichtlichen Gesamtkosten (KGR 300 bis 700, brutto) von 2,5 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Sommer 2021. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll Mitte 2022 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll Ende 2023 erfolgen.