Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der geschlossenen Rahmenverträge sind Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, bauliche Maßnahmen zur Havariebeseitigung, partielle Erneuerungsmaßmahmen an den öffentlichen Anlagen der Abwasserableitung (Kanalhaltungen, Anschlusskanäle, Schachtbauwerke, Ingenieurbauwerke) sowie die satzungsgerechte Herstellung von Anschlusskanälen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Bestandteile von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (z. B. Anschlussleitungen, Grundleitungen, Anschlussschächte) sind nicht Vertragsgegenstand.
Leistungsorte sind die Abwasseranlagen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen und Nebenanlagen innerhalb der Landeshauptstadt Erfurt. Art, Umfang und Häufigkeit der Einsätze können vor Auftragserteilung nicht vorhergesagt werden. Sie ergeben sich aus plötzlichen Havarieereignissen, kurzfristig durchgeführten Kanalzustandsbewertungen, mitwirkungsbedingten Reparaturleistungen sowie zur Abwendung von Folgeschäden.
Wie vorgesehen erfolgte der Abschluss jeweiliger Rahmenvereinbarungen mit mehreren Bietern. Die Auswahl des Unternehmens für die jeweilige Einzelbeauftragung erfolgt in einem rollierenden System ohne erneute Vergabeverfahren (§ 4a EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A).