Beschreibung der Beschaffung
Busverkehrsleistungen als Subunternehmerleistungen sowie Schienenersatzverkehr (SEV) und Busnotverkehr (BNV) im Raum Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen/Bremen.
Die Präqualifizierung (PQ) erfolgt auf unbegrenzte Zeit. Die DB SEV GmbH behält sich vor, die PQ zukünftig zeitlich zu begrenzen. Nach Abschluss des PQ-Verfahrens wird der Antragsteller über die Aufnahme in das PQ-Verzeichnis informiert. Die vom Antragsteller beigebrachten Unterlagen werden von der DB SEV GmbH vertraulich behandelt. Die DB SEV GmbH behält sich vor, das Regelwerk des PQ-Systems zu ändern und daraus resultierend weitere Informationen bei den Antragstellern einzuholen.
Falls sich zu den vom Antragsteller gemachten Angaben während der Geltungsdauer der PQ wesentliche Änderungen ergeben, ist der Antragsteller verpflichtet, der DB SEV GmbH diese unverzüglich mitzuteilen. Als wesentlich gelten u. a. folgende Änderungen:
1) Firmierung;
2) Verschmelzung mit anderen Unternehmen;
3) Änderung der Gesellschaftsform;
4) Ablauf oder Änderung der Geltungsdauer der Genehmigungsurkunde;
5) Änderung bezüglich der Person oder Qualifikation des Verkehrsleiters.
Die Eigenerklärung des Bewerbers nach vorgegebenen Formblatt (Formblatt 1) muss alle 2 Jahre vorgelegt werden.
Werden die oben genannten Änderungen nicht oder verspätet mitgeteilt, kann dies zur Aufhebung der PQ führen.
Die DB SEV GmbH behält sich vor, in begründeten Einzelfällen die PQ aufzuheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestehen, z. B. als Resultat des Prüfgesprächs (siehe Formblatt 2 Abs. 3).