489825-2019 - WettbewerbDeutschland-Berlin: Öffentlicher Verkehr (Straße)
OJ S 201/2019 17/10/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB SEV GmbH
Postanschrift: Mannheimer Straße 33-34
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DB SEV GmbH
E-Mail: praequalifizierung.sev@deutschebahn.com
Telefon: +49 3086096461
Fax: +49 3086096229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dbregio.de/sev-qualifizierungssystem
Adresse des Beschafferprofils: https://bahn.de/dbregio/schienenersatzverkehr
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dbregio.de/sev-qualifizierungssystem
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ersatzverkehr mit Bussen (SEV und BNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzverkehr mit Bussen (SEV und BNV)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Busverkehrsleistungen als Subunternehmerleistungen sowie Schienenersatzverkehr (SEV) und Busnotverkehr (BNV) im Raum Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen/Bremen.
Die Präqualifizierung (PQ) erfolgt auf unbegrenzte Zeit. Die DB SEV GmbH behält sich vor, die PQ zukünftig zeitlich zu begrenzen. Nach Abschluss des PQ-Verfahrens wird der Antragsteller über die Aufnahme in das PQ-Verzeichnis informiert. Die vom Antragsteller beigebrachten Unterlagen werden von der DB SEV GmbH vertraulich behandelt. Die DB SEV GmbH behält sich vor, das Regelwerk des PQ-Systems zu ändern und daraus resultierend weitere Informationen bei den Antragstellern einzuholen.
Falls sich zu den vom Antragsteller gemachten Angaben während der Geltungsdauer der PQ wesentliche Änderungen ergeben, ist der Antragsteller verpflichtet, der DB SEV GmbH diese unverzüglich mitzuteilen. Als wesentlich gelten u. a. folgende Änderungen:
1) Firmierung;
2) Verschmelzung mit anderen Unternehmen;
3) Änderung der Gesellschaftsform;
4) Ablauf oder Änderung der Geltungsdauer der Genehmigungsurkunde;
5) Änderung bezüglich der Person oder Qualifikation des Verkehrsleiters.
Die Eigenerklärung des Bewerbers nach vorgegebenen Formblatt (Formblatt 1) muss alle 2 Jahre vorgelegt werden.
Werden die oben genannten Änderungen nicht oder verspätet mitgeteilt, kann dies zur Aufhebung der PQ führen.
Die DB SEV GmbH behält sich vor, in begründeten Einzelfällen die PQ aufzuheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestehen, z. B. als Resultat des Prüfgesprächs (siehe Formblatt 2 Abs. 3).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Erklärung des Bewerbers, für welche der in Ziffer II.2.4 genannten Gebiete er sich qualifizieren möchte und zusätzlich:
1) Genehmigungsurkunde für Gelegenheitsverkehr gemäß §§ 48, 49 PBefG oder einer EU-Gemeinschaftslizenz gemäß Art. 4 VO(EG) 1073/2009;
2) Aktueller Handelsregisterauszug (max. 3 Monate), sofern eine Eintragungspflicht besteht, andernfalls Gewerbeanmeldung;
3) Eigenerklärung des Bewerbers nach vorgegebenem Formblatt (Formblatt 1);
4) Eigenerklärung des Bewerbers zu spezifischen Anforderungen (Formblatt 2);
5) Name und berufliche Qualifikation des Verkehrsleiters nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009;
6) Erklärung des Bewerbers über Referenzen (letzte 3 Jahre);
7) Antragsformular zur Bieterregistrierung für die eVergabe der Deutschen Bahn AG;
Die einzureichenden Unterlagen sind im PDF-Format zu versenden.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Formulare sind abrufbar unter: www.dbregio.de/sev-qualifizierungssystem Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: der Auftraggeber behält sich vor, bedarfsgerechte Wirtschaftsauskünfte einzuholen und bei der späteren Vergabe von Aufträgen zusätzliche bzw. weitergehende Anforderungen aufzustellen.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Unternehmen können jederzeit einen Antrag zur Erlangung der PQ stellen. Der Antrag erfolgt über E-Mail: praequalifizierung.sev@deutschebahn.com. Wird die PQ aufgehoben, kann ein neuer Antrag frühestens nach 3 Monaten nach Zugang der Aufhebung gestellt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Vorlagen und Informationen finden Sie unter:
www.dbregio.de/sev-qualifizierungssystem
Teilnahmeanträge richten Sie bitte unter Angabe der von Ihnen gewünschten Gebiete an:
Per E-Mail: praequalifizierung.sev@deutschebahn.com
Nach Einreichung der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit und Vorliegen der geforderten Anforderungen geprüft. Der Bewerber erhält bei erfolgreicher Qualifizierung eine Bestätigung über die Aufnahme für das/die von ihm gewählten Gebiet(e). In diesem Zuge wird das präqualifizierte Unternehmen im eVergabe-System der DB angelegt. Bei einer konkreten Aufforderung zur Angebotsabgabe für Leistungen ab einem Gesamtwert von 400 000 EUR erhalten alle für das Gebiet qualifizierte Unternehmen eine Information.
Unter dem zuvor genannten Gesamtwert erhalten grundsätzlich mindestens 3 für das Gebiet qualifizierte Unternehmen rollierend eine Information. Aufträge mit einem sehr geringen Volumen oder sehr kurzem Vorlauf können auch direkt vergeben werden.
Im Wettbewerb zwischen den Unternehmen des entsprechenden Gebiets wird ausgewählt, welche/s Unternehmen mit der Erbringung von Subunternehmerleistungen beauftragt wird/werden. Unterlagen wie z. B. Leistungsbeschreibung etc. werden dabei auf der eVergabe Plattform der DB zur Verfügung gestellt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr von der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/10/2019