490176-2021 - ErgebnisDeutschland-Essen: Fernwärmekessel
OJ S 188/2021 28/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: STEAG GmbH
Postanschrift: Rüttenscheider Str. 1-3
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): STEAG GmbH Einkauf
E-Mail: norbert.altmeyer@steag.com
Telefon: +49 68194942973
Fax: +49 68194941059
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steag.com
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fernwärmebesicherung Kraftwerk Herne. Modifikation Anfahrdampfkessel
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42515000 Fernwärmekessel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Anfahrdampfkessel Herne soll zur Fernwärmebesicherung auf Erdgasfeuerung umgestellt werden.
Zur Realisierung des Bauvorhabens beschafft die Sektorenauftraggeberin die verfahrensgegenständliche Beschaffung der Anlagentechnik am Standort Herne. Der Liefer- und Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Hertener Straße 16 44653 Herne
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planung, Auslegung, Zuarbeit zur Genehmigungsplanung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung inkl. Projektleitung und der Bauleitung, Einbringung und Aufstellung, betriebsfertige Montage, vollständige Prüfung und Abnahme im Werk und auf der Baustelle, Inbetriebnahme, Probebetrieb, Mitwirkung bei der Übernahme, der Abnahmeversuche und Abnahme sowie der vollständigen Dokumentation
von Fernwärmebesicherung Herne Modifikation Anfahrdampfkessel.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 183-442865
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Fernwärmebesicherung Kraftwerk Herne. Modifikation Anfahrdampfkessel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Ansonsten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.
Die Vergabe/Der Zuschlag des Auftrages stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der behördlichen Genehmigungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristendes § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberingerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/09/2021