49032-2022 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen im technischen Bereich
OJ S 20/2022 28/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 76
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@dwd.de
Telefon: +49 69-80626553
Fax: +49 69-80626563
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes
Referenznummer der Bekanntmachung: Vv-46278/21-PAH
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: automatisierten Flugwetterwarte Nürnberg, Flughafenstr. 100, Landebahnbeobachterhaus, 90411 Nürnberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Aus folgenden technischen Gründen ist nur ein begrenzter Wettbewerb möglich:
Mit der Automation der Flugwetterbeobachtung (Projekt AutoMETAR) wird im Falle
einer Störung des vollautomatischen Wetterbeobachtungssystems des Flughafens
(ASDUV) schnellstmöglich, in der Regel spätestens innerhalb von 6h, eine
Instandsetzung erfolgen müssen.
Diese Anforderungen sind an den Verkehrsflughäfen anzuwenden:
- Antrittszeit zum Störungsort von kleiner 60 Minuten nach Alarmierung
- Zugangs- und Fahrberechtigungen zu allen Bereichen des Flughafens (insb.
Sensorstandorte und Flugwetterwarte) und sehr gute Ortskenntnisse
- Auf dem Flughafengelände zugelassene Fahrzeuge, die sich bereits auf dem
Flughafengelände befinden, um die Antrittszeit sicher erfüllen zu können
- Zugänge zum Sicherheitsbereich der DFS und ein eigenes Rufzeichen für den
Funkkontakt zur DFS
- Bereitschaftsdienst 24/7
Diese zwingenden Anforderungen können technisch nur der Flughafenbetreiber
bzw. eine am Flughafen ansässige Firma, z.B. die Flughafenfeuerwehr/die
Elektroabteilung/die Verkehrsaufsicht oder andere Firmen des Flughafens.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2022