Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 12/06/2019Ende: 01/06/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 113-278454
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 28/05/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: DB Bahnbau Gruppe GmbH
Postanschrift: Am Studio 1A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 309 113,04 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 24/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 12/06/2019Ende: 01/06/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: MDA ETA
Ort: Augsburg Hbf
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Anzeige von Leistungsänderungen 15_DB Bahnbau_zusätzliche Arbeiten in Verbindung mit Bz38.1n_DB Netz
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Begründung:
Die Kabelverlegung des ZP9 und Indusi Kabel für das Signal R1 ist im Bahnsteig A / zwischen den Gleisen 1/2 baubegleitend zu erfolgen. Weiterhin ist das Bahnsteigpflaster auf Höhe der ZP9-Bediensäule "Nord" zu öffnen, um das Kabel hierfür zu verlegen.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Der AN ist mit der Planung und Umsetzung der Bz30N bis Bz 40N beauftragt. Daher kann aus Gewährleistungs- und Koordinationsgründen diese Leistung nur durch diesen AN ausgeführt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Der BZ ist im Gesamtterminplan fest eingeplant. Eine Verschiebung würde das Gesamtprojekt gefährden.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 21092021
Frist für EU-Bekanntmachung 20102021
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47 UVgO)
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)