6238-Elektroarbeiten für die Erweiterung der Realschule
Referenznummer der Bekanntmachung: SHS5-18-E-6238
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beabsichtigt den Umbau der Realschule zur Gesamtschule. Die Maßnahme gliedert sich in 3 Bauabschnitte. Es sind in diesem Zusammenhang umfangreiche Arbeiten an bestehenden und neu zu erstellenden Elektroinstallationen vorzunehmen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/02/2019Ende: 31/12/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: SHS5-18-E-6238
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 17/12/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Elektro Beckhoff GmbH
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1 079 532,01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Brief: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Kreis Gütersloh
Postanschrift: Herzebrocker Straße 140
Ort: Gütersloh
Postleitzahl: 33248
Land: Deutschland
Telefon: +49 5241851902
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 27/01/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beabsichtigt den Umbau der Realschule zur Gesamtschule. Die Maßnahme gliedert sich in 3 Bauabschnitte. Es sind in diesem Zusammenhang umfangreiche Arbeiten an bestehenden und neu zu erstellenden Elektroinstallationen vorzunehmen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/02/2019Ende: 31/12/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 161 559,36 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Elektro Beckhoff GmbH
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag in Höhe von 161.559,36 (ohne USt)
Für zusätzliche Arbeiten für den Bauabschnitt 2 (Mensa) und 3 (Nordflügel) hat Fa. Beckhoff ein Nachtragsangebot erstellt. Die Elektroarbeiten sind als eines der ersten Gewerke vor Beginn des ersten Bauabschnitts bereits Ende 2018 ausgeschrieben worden. Zu diesem Zeitpunkt war seitens der Architektur erst die Ausführungsplanung für den ersten Bauabschnitt erstellt worden, die Einrichtungsplanung war gar nicht vorhanden, alle anderen Bauabschnitte waren noch im Stadium der Entwurfsplanung. Eine Ausschreibung der Elektroarbeiten getrennt nach Bauabschnitten war nicht möglich, da die Leistungen der einzelnen Bauabschnitte ineinander greifen und es andernfalls ein Problem bei der Abgrenzung der einzelnen Leistungen und der Gewährleistung gegeben hätte.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Nachtragsbeauftragung erfolgt nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 EU VOB/A. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus den oben genannten wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Weiterhin waren die Änderungen nicht vorhersehbar, sondern ergaben sich aus der Fortführung der Planung und teilweise aus Änderungswünschen der Schule bzw. der Politik.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)