491088-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries - Auftragsänderung
OJ S 158/2024 14/08/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Donau-Ries
E-Mailvergabestelle@lra-donau-ries.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDigitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries - Auftragsänderung
BeschreibungBeschreibung der ursprünglichen Beschaffung: Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 ein Förderprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren. Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade im Rahmen des sog. „Reifegradmodells“. Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries hat erfolgreich einen entsprechenden Antrag auf Förderung gestellt und entsprechende Fördermittel erhalten. Da das Gesundheitsamt (im Zeitpunkt der Antragstellung) in der überwiegenden Zahl der vorgegebenen Dimensionen bislang noch nicht einmal die Stufe 0 erreicht hat hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 insb. in folgenden Dimensionen um die geforderten zwei Stufen zu steigern: • Digitalisierungsstrategie• Mitarbeitende • Prozessdigitalisierung• IT-Sicherheit. Mit Hilfe eines externen Digitalisierungsmanagers (m/w/d), einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, und einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der externe Dienstleister, der nicht nur beratend, sondern in Abstimmung mit der amtsinternen Projektleitung auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem soll er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen. Beschreibung der Änderungen: Die Projektumsetzung ist inzwischen weit fortgeschritten. Mithilfe des o. g. Auftragnehmers als externem Digitalisierungsmanager wurden u. a. der Ist-Zustand der im Gesundheitsamt laufenden Prozesse erhoben und analysiert, der Soll-Zustand definiert und eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Im Rahmen der verlängerten Projektlaufzeit soll nun mit den Restmitteln das bestehende Auftragsverhältnis befristet verlängert und konkrete Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt und das bewährte externe Digitalisierungsmanagement fortgesetzt werden. Da die konkreten Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit noch nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsumfanges waren, sondern lediglich vorbereitende konzeptionelle Arbeiten und folglich auch noch nicht Inhalt der bisherigen Beauftragung, liegt insofern eine zusätzlich erforderliche Dienstleistung i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre dabei sowohl aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a GWB) und zudem mit erheblichen Schwierigkeiten sowie vss. auch beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b GWB). Denn kein anderer Anbieter, der erst jetzt gegen Ende des 1. Projektzeitraums involviert würde und nicht über das vorhandene umfangreiche und komplexe Vorwissen bzgl. Prozessen, Zuständigkeiten im Gesundheitsamt Donau-Ries etc. verfügt, könnte realistisch betrachtet ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben als der bisherige Auftragnehmer. Die Einbindung eines neuen weiteren Dienstleisters würde zudem zu einem massiven Mehr- und Koordinierungsaufwand auch für den Auftraggeber führen, das Risiko für Datenschutzverletzungen erhöhen und stünde nicht im Verhältnis zum Auftragswert. Das gilt sowohl für die geplanten Maßnahmen im IT-Sicherheitsbereich als auch insbesondere für die Fortsetzung des Digitalisierungsmanagements als Schlüsselelement der Beauftragung. Darüber hinaus liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vor, wonach eine Auftragsänderung ohne erneute Ausschreibung auch dann zulässig ist, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Dass sich entgegen den urspr. Rahmenbedingungen des Förderprogramms mit festen Förderzeiträumen nun doch die Möglichkeit einer Verlängerung und einer damit verbundenen Weiternutzung von sonst verfallenden Restmitteln ergeben hat, war nicht vorhersehbar. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Förderprogramms liegt allein beim Bund und außerhalb jeder Einflusssphäre des Auftraggebers. Wäre diese Möglichkeit bereits von Anfang an bekannt gewesen, hätte eine entsprechende Verlängerungsoption bereits im Rahmen des damaligen Vergabeverfahrens mit berücksichtigt werden können. Die Auftragsänderung ist ferner aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, da so Restmittel aus dem 1. Förderaufruf weiter genutzt werden können. Schließlich ändert sich auch der Gesamtcharakter der Leistung nicht, die weiterhin in einer Beratung und federführenden Unterstützung bei der Digitalisierung des Gesundheitsamts besteht.
Kennung des Verfahrensb1912844-d99c-40ed-83dc-5ab81351fcf5
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Donau-Ries (DE27D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAuftragsänderung - § 132 Abs. 2 GWB
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelDigitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries
Beschreibungsiehe Ausführungen unter 2.1 - Beschreibung
Interne KennungFB15-ÖGD
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Donau-Ries (DE27D)
LandDeutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge130 290,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnunghcs partners GmbH
Angebot
Kennung des Angebots0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots130 290,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags0001
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung159643-2023
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungDie Projektumsetzung ist inzwischen weit fortgeschritten. Mithilfe des o. g. Auftragnehmers als externem Digitalisierungsmanager wurden u. a. der Ist-Zustand der im Gesundheitsamt laufenden Prozesse erhoben und analysiert, der Soll-Zustand definiert und eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Im Rahmen der verlängerten Projektlaufzeit soll nun mit den Restmitteln das bestehende Auftragsverhältnis befristet verlängert und konkrete Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt und das bewährte externe Digitalisierungsmanagement fortgesetzt werden. Da die konkreten Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit noch nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsumfanges waren, sondern lediglich vorbereitende konzeptionelle Arbeiten und folglich auch noch nicht Inhalt der bisherigen Beauftragung, liegt insofern eine zusätzlich erforderliche Dienstleistung i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre dabei sowohl aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a GWB) und zudem mit erheblichen Schwierigkeiten sowie vss. auch beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b GWB). Denn kein anderer Anbieter, der erst jetzt gegen Ende des 1. Projektzeitraums involviert würde und nicht über das vorhandene umfangreiche und komplexe Vorwissen bzgl. Prozessen, Zuständigkeiten im Gesundheitsamt Donau-Ries etc. verfügt, könnte realistisch betrachtet ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben als der bisherige Auftragnehmer. Die Einbindung eines neuen weiteren Dienstleisters würde zudem zu einem massiven Mehr- und Koordinierungsaufwand auch für den Auftraggeber führen, das Risiko für Datenschutzverletzungen erhöhen und stünde nicht im Verhältnis zum Auftragswert. Das gilt sowohl für die geplanten Maßnahmen im IT-Sicherheitsbereich als auch insbesondere für die Fortsetzung des Digitalisierungsmanagements als Schlüsselelement der Beauftragung. Darüber hinaus liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vor, wonach eine Auftragsänderung ohne erneute Ausschreibung auch dann zulässig ist, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Dass sich entgegen den urspr. Rahmenbedingungen des Förderprogramms mit festen Förderzeiträumen nun doch die Möglichkeit einer Verlängerung und einer damit verbundenen Weiternutzung von sonst verfallenden Restmitteln ergeben hat, war nicht vorhersehbar. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Förderprogramms liegt allein beim Bund und außerhalb jeder Einflusssphäre des Auftraggebers. Wäre diese Möglichkeit bereits von Anfang an bekannt gewesen, hätte eine entsprechende Verlängerungsoption bereits im Rahmen des damaligen Vergabeverfahrens mit berücksichtigt werden können. Die Auftragsänderung ist ferner aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, da so Restmittel aus dem 1. Förderaufruf weiter genutzt werden können. Schließlich ändert sich auch der Gesamtcharakter der Leistung nicht, die weiterhin in einer Beratung und federführenden Unterstützung bei der Digitalisierung des Gesundheitsamts besteht.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenEntgegen der ursprünglichen Konzeption des Förderprogrammes mit fixem Enddatum der jeweiligen Förderzeiträume informierte das StMGP unerwartet, dass für bereits laufende Projekte des 1. Förderaufrufs nun die Möglichkeit bestünde, beim Projektträger eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit zu verlangen. Davon sind Konstellationen erfasst, in denen der erste Antrag vom Volumen zu hoch geschätzt wurde und dadurch noch Restmittel übrig sind, die zum Erreichen weiterer digitaler Reifegrade eingesetzt werden können. Da aktuell aus dem 1. Förderaufruf noch Restmittel zur Verfügung stehen, wurde entschieden, diese Möglichkeit auch zu nutzen und eine entsprechende Laufzeitverlängerung bis längstens 30.09.2025 beim Projektträger zu beantragen, die inzwischen auch bewilligt wurde.
AbschnittskennungCON-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Donau-Ries
Registrierungsnummer09779000-0001-28
StadtDonauwörth
Postleitzahl86609
Land, Gliederung (NUTS)Donau-Ries (DE27D)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@lra-donau-ries.de
Telefon+49 906746229
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
Registrierungsnummerd909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 8921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnunghcs partners GmbH
RegistrierungsnummerDE261809578
StadtMünchen
Postleitzahl81543
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailinfo@hcspartners.com
Telefon+49 89 2056 0543
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungba8f3353-c771-427e-9ecf-63273bd224d8  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/08/2024 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung491088-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe158/2024
Datum der Veröffentlichung14/08/2024