Im Februar 2023 wurde durch die Friedrich-Schiller-Universität in einem offenen Verfahren ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Mobiliar und Zubehör sowie weiterer Dienstleistungen für insgesamt 7 Thüringer Hochschulen ausgeschrieben (Verfahren EU-OV/2023-16). Gegenstand dieser Ausschreibung war unter anderem die Lieferung des losen Mobiliars für den Neubau AWZ/CEECII (das Projekt wurde mit seinen Bedarfen explizit benannt). Nach erfolgter Durchführung des Verfahrens wurde am 22.05.2023 der Zuschlag erteilt. Am 26.05.2023 wurde durch einen unterlegenen Bieter ein Nachprüfungsverfahren angestrengt.
Aufgrund der in § 167 Abs. 1 GWB benannten Frist von 5 Wochen für die Entscheidungsfindung der Vergabekammer und der Tatsache, dass das Nachprüfungsverfahren aus Sicht der Hochschule unbegründet ist, sowie zusätzlich dem Sachverhalt, dass die Neuausstattung Bestandteil des Verfahrens war, wurde die Entscheidung der Vergabekammer abgewartet.
Am 30.06. wurde der Hochschule mitgeteilt, dass die Frist zur Entscheidung der Vergabekammer um weitere 10 Wochen (bis zum 11.09.) verlängert wird. Zu diesem Zeitpunkt wurde sich dazu entschieden die Leistung für die Neuausstattung neu zu vergeben - außerhalb des Rahmenvertrages - da Umzüge in den Neubau unausweichlich sind (externe Mietverträge für die Labore sind bereits gekündigt und laufen zu Ende September aus).
Es werden bei dem jetzigen Verfahren die beiden geeigneten Bieter aus dem offenen Verfahren eingeladen sowie zusätzlich die Hersteller der entsprechenden Möbel. Hintergrund ist, dass die Möbel im Rahmen des offenen Verfahrens in einer Teststellung begutachtet und als geeignet eingestuft wurden.
Da ein Bieter aus dem offenen Verfahren gleichzeitig der Hersteller ist, werden insgesamt 3 Bieter (2 Hersteller und ein Händler) zur Teilnahme an dem Verfahren eingeladen.