491167-2022 - ErgebnisDeutschland-Recklinghausen: Elektrizität
OJ S 174/2022 09/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Recklinghausen
Postanschrift: Rathausplatz 3/4
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Büro des Bürgermeisters - Vergabe -
E-Mail: vergabe@recklinghausen.de
Telefon: +49 2361500
Fax: +49 2361502325
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.recklinghausen.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen -Der Landrat-
Postanschrift: Kurt Schumacher Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stromlieferung Stadt und Kreis Recklinghausen
Referenznummer der Bekanntmachung: V160 22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Stromlieferung für die Stadt und den Kreis Recklinghausen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung: Stadt und Kreisgebiet Recklinghausen. Die genauen Ortsangaben werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromlieferung aus der Region eine besondere Bedeutung zu.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Bieter hat im jeweiligen Leistungsverzeichnis
für die Lose 1, 2 und 3 die Standorte (mit Postleitzahl) der voraussichtlich zu
berücksichtigenden Ökostromanlagen einzutragen.
Die Zuschlagskriterien sind
- der Preisaufschlag und
- die regionale Herkunft.
Bei der Wertung wird wie folgt vorgegangen:
Aus allen gültig abgegebenen Preisaufschlägen PA wird der arithmetische Mittelwert (aM) gebildet.
Die abgegebenen Preisaufschläge werden in 6 Klassen mit jeweils 0-5 Punkten einsortiert.
Der arithmetische Mittelwert bildet die Grenze zwischen den Klassen mit 2 und 3 Punkten.
Eine Klasse hat eine Spannbreite von 1/20 des arithmetischen Mittelwertes:
Klasse 0 Punkte teurer als 1,10 x aM
Klasse 1 Punkt zwischen 1,05 x aM und 1,10 x aM
Klasse 2 Punkte zwischen 1,00 x aM und 1,05 x aM
Klasse 3 Punkte zwischen 0,95 x aM und 1,00 x aM
Klasse 4 Punkte zwischen 0,90 x aM und 0,95 x aM
Klasse 5 Punkte günstiger als 0,90 x aM
Im ersten Bepunktungsschritt erhält jedes Angebot die Punktzahl, die sich aus der Klassenzuordnung
ergibt.
Im zweiten Bepunktungsschritt gibt es für die Anbieter von regionalem Ökostrom 1 Zusatzpunkt,
bei anteiliger Lieferung entsprechend Anteile von 1 Punkt.
Jedes Angebot erhält eine Punktezahl, die sich aus der Klassenzuordnung und ggf. einem
Zusatz für regionalen Ökostrom ergibt.
Wertung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl ergibt sich aus der
Einordnung in die Punktetabelle + ggf. Zusatzpunkt für regionalen Ökostrom. Innerhalb der
punktgleichen Bieter erhält der ggf. einzige Bieter mit regionalem Ökostrom den Zuschlag. Bei
mehreren punktgleichen Bietern mit regionalem Ökostrom oder bei keinem regionalen
Ökostromangebot erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preisaufschlag PA den Zuschlag.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung: Stadt und Kreisgebiet Recklinghausen. Die genauen Ortsangaben werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromlieferung aus der Region eine besondere Bedeutung zu.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Bieter hat im jeweiligen Leistungsverzeichnis
für die Lose 1, 2 und 3 die Standorte (mit Postleitzahl) der voraussichtlich zu
berücksichtigenden Ökostromanlagen einzutragen.
Die Zuschlagskriterien sind
- der Preisaufschlag und
- die regionale Herkunft.
Bei der Wertung wird wie folgt vorgegangen:
Aus allen gültig abgegebenen Preisaufschlägen PA wird der arithmetische Mittelwert (aM) gebildet.
Die abgegebenen Preisaufschläge werden in 6 Klassen mit jeweils 0-5 Punkten einsortiert.
Der arithmetische Mittelwert bildet die Grenze zwischen den Klassen mit 2 und 3 Punkten.
Eine Klasse hat eine Spannbreite von 1/20 des arithmetischen Mittelwertes:
Klasse 0 Punkte teurer als 1,10 x aM
Klasse 1 Punkt zwischen 1,05 x aM und 1,10 x aM
Klasse 2 Punkte zwischen 1,00 x aM und 1,05 x aM
Klasse 3 Punkte zwischen 0,95 x aM und 1,00 x aM
Klasse 4 Punkte zwischen 0,90 x aM und 0,95 x aM
Klasse 5 Punkte günstiger als 0,90 x aM
Im ersten Bepunktungsschritt erhält jedes Angebot die Punktzahl, die sich aus der Klassenzuordnung
ergibt.
Im zweiten Bepunktungsschritt gibt es für die Anbieter von regionalem Ökostrom 1 Zusatzpunkt,
bei anteiliger Lieferung entsprechend Anteile von 1 Punkt.
Jedes Angebot erhält eine Punktezahl, die sich aus der Klassenzuordnung und ggf. einem
Zusatz für regionalen Ökostrom ergibt.
Wertung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl ergibt sich aus der
Einordnung in die Punktetabelle + ggf. Zusatzpunkt für regionalen Ökostrom. Innerhalb der
punktgleichen Bieter erhält der ggf. einzige Bieter mit regionalem Ökostrom den Zuschlag. Bei
mehreren punktgleichen Bietern mit regionalem Ökostrom oder bei keinem regionalen
Ökostromangebot erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preisaufschlag PA den Zuschlag.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 3 Straßenbeleuchtung
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung: Stadt und Kreisgebiet Recklinghausen. Die genauen Ortsangaben werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Straßenbeleuchtung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag für das jeweilige Los wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt der Ökostromlieferung aus der Region eine besondere Bedeutung zu.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Bieter hat im jeweiligen Leistungsverzeichnis
für die Lose 1, 2 und 3 die Standorte (mit Postleitzahl) der voraussichtlich zu
berücksichtigenden Ökostromanlagen einzutragen.
Die Zuschlagskriterien sind
- der Preisaufschlag und
- die regionale Herkunft.
Bei der Wertung wird wie folgt vorgegangen:
Aus allen gültig abgegebenen Preisaufschlägen PA wird der arithmetische Mittelwert (aM) gebildet.
Die abgegebenen Preisaufschläge werden in 6 Klassen mit jeweils 0-5 Punkten einsortiert.
Der arithmetische Mittelwert bildet die Grenze zwischen den Klassen mit 2 und 3 Punkten.
Eine Klasse hat eine Spannbreite von 1/20 des arithmetischen Mittelwertes:
Klasse 0 Punkte teurer als 1,10 x aM
Klasse 1 Punkt zwischen 1,05 x aM und 1,10 x aM
Klasse 2 Punkte zwischen 1,00 x aM und 1,05 x aM
Klasse 3 Punkte zwischen 0,95 x aM und 1,00 x aM
Klasse 4 Punkte zwischen 0,90 x aM und 0,95 x aM
Klasse 5 Punkte günstiger als 0,90 x aM
Im ersten Bepunktungsschritt erhält jedes Angebot die Punktzahl, die sich aus der Klassenzuordnung
ergibt.
Im zweiten Bepunktungsschritt gibt es für die Anbieter von regionalem Ökostrom 1 Zusatzpunkt,
bei anteiliger Lieferung entsprechend Anteile von 1 Punkt.
Jedes Angebot erhält eine Punktezahl, die sich aus der Klassenzuordnung und ggf. einem
Zusatz für regionalen Ökostrom ergibt.
Wertung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Die Punktzahl ergibt sich aus der
Einordnung in die Punktetabelle + ggf. Zusatzpunkt für regionalen Ökostrom. Innerhalb der
punktgleichen Bieter erhält der ggf. einzige Bieter mit regionalem Ökostrom den Zuschlag. Bei
mehreren punktgleichen Bietern mit regionalem Ökostrom oder bei keinem regionalen
Ökostromangebot erhält der Bieter mit dem niedrigsten Preisaufschlag PA den Zuschlag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 114-320788
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ENTEGA Energie GmbH u Co. KG
Postanschrift: Frankfurtr Str. 100
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.
Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4DEMU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden, oder
-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf des genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/09/2022