Beschreibung der Beschaffung
Verlangt wird eine Gaslieferung inklusive Abwicklung der Netznutzung, Ablesung, Abrechnung (Vollversorgungsvertrag / all inklusive Vertrag) für alle aktuellen und im Laufe des Bezugsjahres dazukommenden Abnahmestellen der Wohnbau GmbH. Abgeleitet aus den Verhältnissen in 2021 liegt das Volumen bei 41,8 GWh/a, verteilt auf 280 Abnahmestellen (siehe Anlage 1 und 2).
• 272 SLP-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von ca.32,5 GWh pro Lieferjahr. Der durchschnittliche Verbrauch der SLP-
Stellen liegt demnach bei 0,12 GWh/Stelle/Jahr.
• Zusätzlich verbrauchen 8 RLM-Stellen ca. 9,3 GWh/Jahr. Die RLM-Stellen nehmen im Schnitt 1,2 GWh/Stelle/Jahr ab.
Alle Abnahmestellen liegen am Standort Mainz / im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz. Das bezogene Gas dient der Wärmeversorgung.
Möglich sind Zu- und Abgänge von wenigen Prozenten pro Lieferjahr. Die Zugänge werden überwiegen.
Behandlung von Zugängen: Während der Vertragslaufzeit wird es zu Zugängen (Neuanmeldungen) kommen. Diese sind vom Anbieter im Rahmen des bestehenden Vertrages mitzuversorgen. Die Preise für diese zusätzlichen Abnahmestellen können zu den dann geltenden Bedingungen angepasst werden. Zukäufe können beispielsweise am Spotmarkt getätigt werden. Gewinne gehen dann an die Wohnbau GmbH, Verluste werden von der Wohnbau bzw. den Abnahmestellen im Rahmen einer Jahresabschlussrechnung übernommen.
Behandlung von Abgängen: Auf Grund vergangener Erfahrungen und aktueller Planungen kann davon ausgegangen werden, dass es mehr Zugänge als Abgänge gibt. Sollten Abgänge anfallen, die nicht mit Zugängen verrechnet werden können, kann der Anbieter die Mengen am Markt verkaufen. Sollte ihm dabei auf Grund inzwischen gefallener Preise ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen, kann er Verkaufsverluste im Rahmen einer Schlussabrechnung auf die Abnahmestellen der Wohnbau oder die Wohnbau GmbH umlegen. Mit Gewinnen wird entsprechend verfahren.
Die Vorgänge bei der Behandlung der Zugänge und der Abgänge sind im Versorgungsfall der Wohnbau gegenüber transparent und nachvollziehbar darzustellen.
Die bestehenden Verträge sind auf den 31.12.2022 befristet. Kündigungen müssen nicht veranlasst werden.
Lieferzeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023. Der Vertrag endet mit Ablauf des Lieferzeitraumes. Eine Kündigung hierfür ist nicht notwendig.
Der Wohnbau Mainz GmbH wird eine Verlängerungsoption für 2024 und 2025 eingeräumt. Ob die Wohnbau Mainz GmbH oder der Anbieter diese Option nutzen möchten und zu welchen Bedingungen, verhandeln die Parteien in Q-4 2023 miteinander. Die Verlängerung tritt nur in Kraft, wenn beide Seiten mit den für den Verlängerungszeitraum aktualisierten Preisen einverstanden sind.