Zusätzliche Angaben
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigen oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) darauf hinzuweisen.
Im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, sind alle Rechnungssteller ab dem 27.11.2020 verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Datenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig.
Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter
https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu ver-senden. Darüber hinaus wird die Übertragung von Rechnungen über das Netzwerk PEPPOL unterstützt.
Für alle Rechnungen gilt: um sie in der FES richtig zuordnen zu können, benötigen Sie zwin-gend die folgenden Angaben:
Leitweg-ID der FES: 992-80140FES01-64
und
Bestellnummer: Kostenstelle und Aktivität (Beispiel: 1234/12345678)
Da es sich bei diesem Vertrag um einen Rahmenvertrag handelt, wird Ihnen für jede Rech-nung im Vorhinein von der Fachabteilung die entsprechende Bestellnummer, bestehend aus Kostenstelle und Aktivitätennummer, mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PRCK5