Zusätzliche Angaben
Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis max. 10 Tage vor Ablauf der o. g. Angebotsfrist (auch bei Teilnahmeanträgen) gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen gelten daher als nicht mehr rechtzeitig gestellt und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung bzw. zur Beantwortungspflicht (gem. §20 Abs. 3 S. 3 VgV, bzw. § 10a EU Abs. 6 S. 3 VOB/A und § 10b EU Abs. 6 S. 3 VOB/A).
Die UVgO und die VOB/A enthalten keine konkreten Regelungen zu Bieterfragen, setzen diese aber in § 13 Abs. 4 (siehe Rn. 11 und 12 mit Verweis auf § 20 VgV Rn. 22) und § 12a Abs. 4 VOB/A (siehe Rn. 14 mit Verweis auf § 20 VgV Rn 14 und 15) voraus.
Bieterfragen und jegliche Kommunikation sind ausschließlich schriftlich über die Kommunikation des Projektraumes der Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen und werden auch nur über diesen Weg beantwortet.
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz Rheinland zugelassen.
Hierbei ist NICHT der Reiter "Kommunikation" gemeint! Die Datenintegrität und die Vertraulichkeit bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen/Angeboten ist durch entsprechende technische Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung und die Verhinderung eines Zugriffs auf die Inhalte VOR dem Submissionstermin müssen bis zur Öffnung des ersten Teilnahmeantrags/Angebotes aufrechterhalten bleiben gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag auch ohne Verhandlung gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 VgV das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen, aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, soweit die Angebote nicht bereits nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 VgV ausgeschlossen wurden.
Mit Teilnahme an der im vorliegenden Dokument beschriebenen Ausschreibung erkennt der Anbieter eine Pflicht zur Wahrung von Geheimnisschutz und Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die er im Laufe des Verfahrens vom Erftverband erhält und die nicht öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt sind, an.
Der Erftverband verpflichtet sich seinerseits, Informationen des Anbieters, die im Rahmen dieser Ausschreibung bekannt werden sowie damit verbundene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens streng vertraulich zu behandeln.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDMDHPV