In dem EU-weiten, offenen Vergabeverfahren mit der Submission Id 20210915-006739 konnte aufgrund der gesetzlichen Fristen sowie der handelsüblichen Lieferfristen der vordringliche unaufschiebbare Bedarf nicht abgedeckt werden. Aus diesem Grund war das Land Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert, die Belieferung der Bedarfsträger in Anwendung eines verkürzten Vergabeverfahrens in Form dieser Interimsvergabe sicherzustellen. Der Bezug von Leistungen aus diesem Vergabeverfahren ist vorliegend bis zum Abschluss der vorgenannten Rahmenvereinbarung, spätestens jedoch 3 Monate nach Zuschlagserteilung dieser Interimsvergabe, begrenzt.
Um die Wahrung des Gesundheitsschutzes der Bedarfsträger/innen, insbesondere den Schüler/innen, sicherzustellen, wurde die Interimsvergabe mit verkürzten Fristen durchgeführt.