Die Bundesregierung hat am 14.07.2021 entschieden, sich an Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) finanziell zu beteiligen. Vom Land NRW werden 90,4 Mio. € für das Lüftungsprogramm zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist der Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung, die zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Ausschreibung noch ausstand. Mit dem Abschluss der Vereinbarung und der anschließend vom Land NRW zu erstellenden Förderrichtlinie war nach allen bis dato vorliegenden Informationen kurzfristig zu rechnen. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Schnellbrief 401/202021vom 16.07.2021) mussten die Fördermittel bis zum 31.12.2021 abfließen. Insoweit kamen für die Verwendung der Mittel (Ausschreibung, Beauftragung, Lieferung, Abrechnung) nur die Monate September bis Dezember 2021 in Frage. Es war realistisch betrachtet nicht möglich die Fristen, die für Vergaben im Offenen bzw. Nicht Offenen Verfahren vorgegeben sind (Angebotsfrist mindestens 30 Kalendertage, Wartefrist von 10 Kalendertagen nach § 134 GWB), einzuhalten.
Die Stadt Arnsberg benötigt für die Beschaffung finanzielle Unterstützung und beabsichtigt die Beantragung von Fördermitteln aus dem angekündigten Programm. Da die Fördermittel bis Ende 2021 abfließen müssen, die Förderrichtlinie bis dato aber noch nicht vorliegt, war es erforderlich umgehend alle verwaltungsseitig erforderlichen Vorbereitungen für die Beschaffung der Geräte zu treffen. Das Vergaberecht gibt dem öffentlichen Auftraggeber in besonders dringenden Fällen Raum für eine Beschränkung des Wettbewerbs. In diesen Fällen kann die Beschaffung in einem beschleunigten Verfahren erfolgen.