5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die in Ziffer 4 des Vertrags genannte Leistung "Startphase". Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Projektstufen oder (Teil-)Leistungen daraus (z.B. einzelnen Handlungsbereichen oder einzelnen Leistungen aus einzelnen Handlungsbereichen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung), insbesondere mit den Leistungen der weiteren Projektstufen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Beiherr-Straße
Stadt: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land, Gliederung (NUTS): Rottal-Inn (DE22A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das BSZ-PAN soll auf dem Grundstück mit der Flur Nummer 601 und 601/5 im Westen der Kreisstadt Pfarrkirchen entstehen.
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die tatsächliche Vertragslaufzeit richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung der Projektleitung
Beschreibung: Im Zuschlagskriterium "Erfahrung der Projektleitung" werden die persönlichen Referenzen der im Auftragsfall einzusetzenden Projektleitung bewertet. Die Projektleitung besteht aus dem Projektleiter (Unterkriterium Nr. 1a) und dem stellvertretenden Projektleiter (Unterkriterium Nr. 1b).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 16
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept Personaleinsatz
Beschreibung: Der Bieter hat eine nachvollziehbare Beschreibung des Personaleinsatzes für die Projektleitung einzureichen. Die Projektleitung umfasst den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter. In dem Zuschlagskriterium wird bewertet, inwieweit sich aus der vom Bieter eingereichten Beschreibung des Personaleinsatzes ergibt, dass er im Auftragsfall die im Zuschlagskriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Startphase
Beschreibung: Der Bieter hat eine nachvollziehbare Darstellung einzureichen, die erkennen lässt, wie er die ausschreibungsgegenständlichen Projektsteuerungsaufgaben auf Basis des Projektstands ausführen wird, um die Ziele im Hinblick auf die funktional ausgeschriebene sog. Startphase in Bezug auf die ausgeschriebenen Grundleistungen zu erreichen. In dem Zuschlagskriterium wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die im Zuschlagskriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Qualitäten und Quantitäten (Handlungsbereich B)
Beschreibung: In diesem Konzept hat der Bieter nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben, wie er die ausschreibungsgegenständlichen Projektsteuerungsaufgaben auf Basis des Projektstandes ausführen wird, um die Ziele im Hinblick auf die nach Handlungsbereich B der ausgeschriebenen Projektstufen gem. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020) zu erbringenden Leistungen zur Sicherung der Qualitäten und Quantitäten zu erreichen (in der Bewertungsmethode als "Zielvorstellung" bezeichnet). Im Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Qualitäten und Quantitäten (Handlungsbereich B)" wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die im Zuschlagskriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung von Kosten und Finanzierung (Handlungsbereich C)
Beschreibung: In diesem Konzept hat der Bieter nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben, wie er die ausschreibungsgegenständlichen Projektsteuerungsaufgaben auf Basis des Projektstandes ausführen wird, um die Ziele im Hinblick auf die nach Handlungsbereich C der ausgeschriebenen Projektstufen gem. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020) zu erbringenden Leistungen zur Sicherung von Kosten und Finanzierung zu erreichen (in der Bewertungsmethode als "Zielvorstellung" bezeichnet). Im Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung von Kosten und Finanzierung (Handlungsbereich C)" wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die im Zuschlagskriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine, Kapazitäten und Logistik (Handlungsbereich D)
Beschreibung: In diesem Konzept hat der Bieter nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben, wie er die ausschreibungsgegenständlichen Projektsteuerungsaufgaben auf Basis des Projektstandes ausführen wird, um die Ziele im Hinblick auf die nach Handlungsbereich D der ausgeschriebenen Projektstufen gem. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020) zu erbringenden Leistungen zur Sicherung der Termine, Kapazitäten und Logistik zu erreichen (in der Bewertungsmethode als "Zielvorstellung" bezeichnet). Im Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine, Kapazitäten und Logistik (Handlungsbereich D)" wird bewertet, inwieweit sich aus dem vom Bieter eingereichten Konzept ergibt, dass er im Auftragsfall die im Zuschlagskriterium beschriebene Zielvorstellung erfüllen wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Honorarangebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rottal-Inn
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)