492403-2021 - ErgebnisDeutschland-Regensburg: Kontroll- und Überwachungsleistungen
OJ S 189/2021 29/09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertr. d. d. Regierung der Oberpfalz
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reg-opf.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: www.reg-opf.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Regierung der Oberpfalz_Fahrschulüberwachung
Referenznummer der Bekanntmachung: 123/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung m. § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. § 16 Abs. 3 Nr. 4 BayZustVVerk zuständig f. die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die losweise Aufteilung erfolgt in 22 Gebiete. Los 22 betriftt auch die bayernweite Überwachung die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 600 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg, Lkr. Main-Spessart, Lkr. Bad Kissingen
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Aschaffenburg
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Main-Spessart.
- Landkreis Bad Kissingen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Würzburg, Stadt Schweinfurt, Lkr. Würzburg, Lkr. Schweinfurt
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Würzburg
- Stadt Schweinfurt
- Landkreis Würzburg
- Landkreis Schweinfurt
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Coburg, Lkr. Rhön Grabfeld, Lkr. Haßberge, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
NUTS-Code: DE267 Haßberge
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Coburg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Coburg
- Landkreis Lichtenfels
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Kronach, Lkr. Kulmbach, Lkr. Wunsiedel
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
NUTS-Code: DE24A Kronach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Hof
- Landkreis Hof
- Landkreis Kronach
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Wunsiedel
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth
Los-Nr.: 5.1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Bayreuth
- Landkreis Bayreuth
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Weiden, Lkr. Tirschenreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Los-Nr.: 5.2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Weiden
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Forchheim
Los-Nr.: 6
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Bamberg
- Landkreis Bamberg
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Forchheim
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Ansbach, Stadt Fürth, Lkr. Neustadt a.d. Aisch, Lkr. Ansbach, Lkr. Fürth
Los-Nr.: 7
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Ansbach
- Stadt Fürth
- Landkreis Neustadt a. d. Aisch
- Landkreis Ansbach
- Landkreis Fürth
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Erlangen, Stadt Nürnberg, Lkr. Erlangen-Höchstadt, Lkr. Nürnberger Land
Los-Nr.: 8
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Erlangen
- Stadt Nürnberg
- Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Landkreis Nürnberger-Land
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, Lkr. Neumarkt
Los-Nr.: 9
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25B Roth
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Schwabach
- Landkreis Roth
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Landkreis Neumarkt
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf, Lkr. Cham
Los-Nr.: 10
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Amberg
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Cham
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Regensburg, Stadt Straubing, Lkr. Regensburg, Lkr. Straubing-Bogen
Los-Nr.: 11
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Regensburg
- Stadt Straubing
- Landkreis Regensburg
- Landkreis Straubing-Bogen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Regen, Lkr. Freyung-Grafenau, Lkr. Deggendorf
Los-Nr.: 12
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
NUTS-Code: DE229 Regen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Passau
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Ingolstadt, Lkr. Donau-Ries, Lkr. Eichstätt, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen, Lkr. Kelheim
Los-Nr.: 13
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Ingolstadt
- Landkreis Donau-Ries
- Landkreis Eichstätt
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Landkreis Kelheim
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lkr. Dillingen a.d. Donau, Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg, Lkr. Augsburg
Los-Nr.: 14
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
NUTS-Code: DE278 Günzburg
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig..
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Landkreis Dillingen a. d. Donau
- Landkreis Neu-Ulm
- Landkreis Günzburg
- Landkreis Augsburg
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeldbruck
Los-Nr.: 15
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
NUTS-Code: DE217 Dachau
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Augsburg
- Landkreis Aichach-Friedberg
- Landkreis Dachau
- Landkreis Fürstenfeldbruck
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lkr. Pfaffenhofen, Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. München
Los-Nr.: 16
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21B Freising
NUTS-Code: DE21A Erding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Landkreis Pfaffenhofen
- Landkreis Freising
- Landkreis Erding
- Landkreis München
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Memmingen, Stadt Kempten, Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu
Los-Nr.: 17
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Memmingen
- Stadt Kempten
- Landkreis Lindau
- Landkreis Oberallgäu
- Landkreis Unterallgäu
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau
Los-Nr.: 18
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Kaufbeuren
- Landkreis Ostallgäu
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Weilheim-Schongau
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt München, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen, Lkr. Starnberg, Lkr. Landsberg am Lech
Los-Nr.: 19
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt München
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Landkreis Starnberg
- Landkreis Landsberg am Lech
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Rosenheim, Lkr. Miesbach, Lkr. Rosenheim, Lkr. Ebersberg
Los-Nr.: 20
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21F Miesbach
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Rosenheim
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Rosenheim
- Landkreis Ebersberg
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Traunstein, Lkr. Berchtesgadener Land
Los-Nr.: 21
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21M Traunstein
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Landkreis Altötting
- Landkreis Mühldorf am Inn
- Landkreis Traunstein
- Landkreis Berchtesgadener Land
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadt Landshut, Lkr. Rottal-Inn, Lkr. Dingolfing-Landau, Lkr. Landshut, Fahrlehrerausbildungsstätten+Träger Bayernweit § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV
Los-Nr.: 22
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
NUTS-Code: DE21M Traunstein
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fahrschulüberwachung gem. § 51 FahrlG vom 30.06.2017, BGBl. 2017 I, 2162, i. d. F. v. 15.08.2019 in Verbindung mit § 15 FahrlGDV 2018.
Die Regierung der Oberpfalz ist gem. BayZustVVerk zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer,der Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängen nach FahrlG (§ 51 FahrlG 2017). Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen bedienen; die Eignung ist probeweise und befristet auf längstens drei Jahre festzustellen.
Im Zuge dieser bayernweiten Zuständigkeit sollen nun im Rahmen dieser Ausschreibung geeignete Personen für die Überwachung gesucht werden.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde jedoch eine losweise Aufteilung vorgenommen, jeder Überwacher soll in der Regel im Bezirk seines Loses tätig werden.
Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk dieses Loses. Ein Einsatz in anderen Los-Bezirken bayernweit ist aber möglich, wobei in der Regel nach Anfahrtszeiten und -Entfernung entschieden wird. Ein Einsatz innerhalb des Losbezirkes ist nicht möglich innerhalb einer kreisfreien Stadt oder innerhalb eines Landkreises, in welchem der Bieter als Fahrlehrer tätig ist oder eine Fahrschule betreibt oder an einer Fahrschule beteiligt ist; der Einsatz in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen des Losbezirks bleibt zulässig.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
- Stadt Landshut
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Landshut
.
Dieses Los umfasst weiterhin:
Die Überwachung (bayernweit) die Überwachung der Fahrlehrerausbildungsstätten sowie der Träger von Einweisungsseminaren, Einweisungslehrgängen, Einführungslehrgängen (für Lehrgangsleitungen) und von Fortbildungslehrgängennach § 51 FahrlG.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: 2. Bewerber gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV - Berufserfahrung / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-314805
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg, Lkr. Main-Spessart, Lkr. Bad Kissingen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Horst Kwiotek
Postanschrift: Dürerstr. 22
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97230
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Würzburg, Stadt Schweinfurt, Lkr. Würzburg, Lkr. Schweinfurt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Alfons Pfannes
Postanschrift: Schumacherstraße 13
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Coburg, Lkr. Rhön Grabfeld, Lkr. Haßberge, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Fahrschulüberwachung Volker Kuhn
Postanschrift: Bahnhofstraße
Ort: Pfarrweisach
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96176
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Kronach, Lkr. Kulmbach, Lkr. Wunsiedel
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Fahrschulüberwacher August Vahle
Postanschrift: Wiesenstraße 3
Ort: Thierstein
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95199
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 5.1
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Bayreuth, Lk. Bayreuth
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Fahrschulüberwacher August Vahle
Postanschrift: Wiesenstraße 3
Ort: Thierstein
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95199
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 5.2
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Weiden, Lkr. Tirschenreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Klaus Schirmer
Postanschrift: Tannhäuserstr. 36
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Forchheim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Alfons Pfannes
Postanschrift: Schumacherstraße 13
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 7
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Ansbach, Stadt Fürth, Lkr. Neustadt a.d. Aisch, Lkr. Ansbach, Lkr. Fürth
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Matthias Wenninger
Postanschrift: Hornthalstraße 5
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 8
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Erlangen, Stadt Nürnberg, Lkr. Erlangen-Höchstadt, Lkr. Nürnberger Land
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Robert Senft
Postanschrift: Amberger Straße 31
Ort: Maxhütte-Haidhof
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93142
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, Lkr. Neumarkt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Fahrschule Langer
Postanschrift: Nordring 2a
Ort: Kösching
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85092
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 10
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf, Lkr. Cham
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dieter Böer
Postanschrift: Reichsdorf 13a
Ort: Kollnburg
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94262
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 11
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Regensburg, Stadt Straubing, Lkr. Regensburg, Lkr. Straubing-Bogen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Rainer Rienzner
Postanschrift: Bielerfeld 4
Ort: Tiefenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84184
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 12
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Regen, Lkr. Freyung-Grafenau, Lkr. Deggendorf
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mario Blume
Postanschrift: Pfaffenmünsterstraße 6a
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 13
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Ingolstadt, Lkr. Donau-Ries, Lkr. Eichstätt, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen, Lkr. Kelheim
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Rainer Rienzner
Postanschrift: Bielerfeld 4
Ort: Tiefenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84184
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 14
Bezeichnung des Auftrags:
Lkr. Dillingen a.d. Donau, Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg, Lkr. Augsburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Günter Thoma
Postanschrift: Kolpingstr., 20
Ort: Aichach ST Oberbernbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 15
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeldbruck
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Thomas Aufschläger
Postanschrift: Fürstenrieder Str.139
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 16
Bezeichnung des Auftrags:
Lkr. Pfaffenhofen, Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. München
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Robert Gewies
Postanschrift: Innere Münchner Straße 27b
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 17
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Memmingen, Stadt Kempten, Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Robert Trautmann
Postanschrift: St.-Pöltener Str. 5
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 18
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Heinz Baumeister
Postanschrift: Buchenstr. 27
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 19
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt München, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen, Lkr. Starnberg, Lkr. Landsberg am Lech
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Robert Gewies
Postanschrift: Innere Münchner Straße 27b
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 20
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Rosenheim, Lkr. Miesbach, Lkr. Rosenheim, Lkr. Ebersberg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Peter Haller
Postanschrift: Sulzbergstr. 14
Ort: Siegsdorf
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83313
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 21
Bezeichnung des Auftrags:
Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Traunstein, Lkr. Berchtesgadener Land
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Anita Türk
Postanschrift: Staben, 12
Ort: Samerberg
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83122
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 22
Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Landshut, Lkr. Rottal-Inn, Lkr. Dingolfing-Landau, Lkr. Landshut, Fahrlehrerausbildungsstätten+Träger Bayernweit § 15 Abs. 1 Nr. 2 FahrlGDV
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Andreas Moser
Postanschrift: Bonhoefferstr. 2
Ort: Metten
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94526
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 600 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRCFE
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3)...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/09/2021