Zusätzliche Angaben
- Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der
hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht
zu erteilen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich
die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der Deutsche Bahn AG registrieren lassen. Die Teilnahme
am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen
Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter
zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der
Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.