493173-2021 - AuftragsänderungDeutschland-München: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
OJ S 190/2021 30/09/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Ort: Muenchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 63
E-Mail: vergabe-corona@stmgp.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitales Impfmanagement für die Bayerischen Impfzentren
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 251-631526
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erstellung einer Software zur Steuerung der Abläufe in den Bayerischen Impfzentren in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Erstellung einer Software zur Steuerung der Abläufe in den Bayerischen Impfzentren in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 9
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 251-631526

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: GP1j-G8000-2021/2569-4
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung und Optimierung der Software zum Digitalen Impfmanagement für die Bayerischen Impfzentren
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
26/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Accenture GmbH
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Ort: Kronberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wurde der genaue Auftragswert nicht veröffentlicht und aus technischen Gründen mit symbolisch 1 EUR angegeben; dies gilt entsprechend auch für die hier gegenständliche Auftragsänderung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Ort: Muenchen
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabe-corona@stmgp.bayern.de richten. Auf § 135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72232000 Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand war und blieb die Software zur Steuerung der Abläufe in den Bayerischen Impfzentren in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie; der ursprüngliche Auftrag bezog sich auf die Erstellung eines entsprechenden Gesamtsystems, die hier gegenständliche Änderung bezog sich auf erforderlich gewordene Veränderungen an der Software nach deren Gesamtfertigstellung.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 10
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Accenture GmbH
Postanschrift: Campus Kronberg 1
Ort: Kronberg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die beauftragten Änderungsleistungen dienten der Zielerreichung des ursprünglichen Auftrags zur Gewährleistung effizienter und störungsfreier Impfprozesse durch das Digitale Impfmanagement. Gegenstand der Änderungen waren Leistungen zur Anpassung der Software nach ihrer Gesamtfertigstellung, im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen der Impfprozesse. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung waren diese veränderten Rahmenbedingungen (insbesondere zugelassene Impfstoffe und jeweilige Anforderungen; Änderungen der Impfverordnung; Entwicklungen bzgl. Empfehlungen der Impfkommission und darauf basierenden Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Impfprozesse; Änderungen bei Priorisierungen; Fortschritt bei Impfquoten, Nachfrage nach Impfterminen; Implementierung des Digitalen Impfnachweises etc.) und ihre Auswirkungen auf die Softwarelösung nicht vorhersehbar. Die Änderungsleistungen erstreckten sich in insgesamt 5 Nachträgen von KW 15 bis KW 39 des Jahres 2021. Die vertragliche Einigung über die Leistungen einschließlich ihrer Vergütung (hier als Auftragserteilung terminlich zugrunde gelegt) kam für alle fünf Nachträge gebündelt am 26.08.2021 zustande.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Leistungen veränderten den Charakter der zu erbringenden Leistung nicht, sondern dienten gerade dazu, die ursprünglich erbrachte Leistung in Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen fortzunutzen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war während der laufenden Impfprozesse und im Hinblick auf das vom Auftragnehmer entwickelte Gesamtsystem bereits in tatsächlicher Hinsicht zeitnah technisch nicht durchführbar und somit nicht praktikabel, er hätte zu inakzeptablen Verzögerungen von Impfprozessen geführt. Solche Verzögerungen durften in einer hochgefährlichen pandemischen Situation in keiner Weise riskiert werden, im Interesse des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung. Die Bedeutung der Impfkampagne war und ist angesichts der sich europaweit rasch ausbreitenden Delta-Variante weiterhin unvermindert hoch. Zudem hätten sich komplexe urheberrechtliche Fragen hinsichtlich des vom Auftragnehmer entwickelten Gesamtsystems gestellt, deren Klärung keinesfalls abgewartet werden konnten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2,00 EUR