493322-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Fürth: Medizinische Geräte
OJ S 155/2023 14/08/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Fürth
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projekt- und Vergabekoordination Einkauf
E-Mail: vergabe-einkauf@klinikum-fuerth.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fuerth.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines Operationsmikroskops für die Neurochirurgie
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation und Implementierung eines Operationsmirkoskops für die Neurochirurgie
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 296 889,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Fürth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Operationsmikroskop für den Einsatz in der Neurochirurgie beschafft werden. Es muss gleichermaßen für Anwendungen in der Wirbelsäulenchirurgie und in der Neurochirurgie geeignet sein. Das Operationsmikroskop soll eine Basiskonfiguration mit den am meisten verwendeten Funktionen für den Einsatz in der Neurochirurgie besitzen und per DICOM anbindbar sein. Eine Navigationsschnittstelle sollte in der Basiskonfiguration enthalten sein. Zusätzlich wird jedoch auch gefordert. zukünftige Erweiterungen für veränderte Anforderungen und Operationstechniken zuzulassen. Durch fluoreszenzgestützte Anwendungen, zusätzliche Freiheitsgrade in der Bewegung, spezielle Falttuben bzw. Tubengeometrie und Video-Angiografie ergeben sich weitere Kriterien, die in dieser Ausprägung und Gesamtheit nur bestimmte marktverfügbare Systeme besitzen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Es soll ein Operationsmikroskop für den Einsatz in der Neurochirurgie beschafft werden. Es muss gleichermaßen für Anwendungen in der Wirbelsäulenchirurgie und in der Neurochirurgie geeignet sein. Das Operationsmikroskop soll eine Basiskonfiguration mit den am meisten verwendeten Funktionen für den Einsatz in der Neurochirurgie besitzen und per DICOM anbindbar sein. Eine Navigationsschnittstelle sollte in der Basiskonfiguration enthalten sein. Zusätzlich wird jedoch auch gefordert. zukünftige Erweiterungen für veränderte Anforderungen und Operationstechniken zuzulassen. Durch fluoreszenzgestützte Anwendungen, zusätzliche Freiheitsgrade in der Bewegung, spezielle Falttuben bzw. Tubengeometrie und Video-Angiografie ergeben sich weitere Kriterien, die in dieser Ausprägung und Gesamtheit nur bestimmte marktverfügbare Systeme des Lieferanten Carl Zeiss Meditec besitzen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
09/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73477
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 296 889,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/08/2023