493445-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Software-Wartung und -Reparatur
OJ S 174/2022 09/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanager
E-Mail: Ausschreibungen.Zentraleinkauf@br.de
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.br.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartung der AVID-Systeme des Bayerischen Rundfunks
Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0026
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Bayerische Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München beabsichtigen ab dem 19.09.2022 für einen Zeitraum von 3 Jahren einen Auftrag zur Wartung bzw. zum Subscription von AVID Hard- und Software abzuschließen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 215 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Firma AVID entwickelte zusammen mit dem Bayerischen Rundfunk ein Video-Asset-Managementsystem, welches jährlich weiterentwickelt und an Veränderungen anderer Systeme angepasst werden muss.
Darüber setzt der Bayerische Rundfunk Videoschnittsysteme (MediaComposer) und Speicher (Nexis-Systeme) der Firma AVID ein, welche ebenfalls permanent gewartet und werden müssen.
Die Wartung der eingesetzten MediaComposer wird in ein variables Subscriptionmodell gewandelt, da Firma AVID die reine Wartungsdienstleistung kurzfristig einstellen wird.
Diese Dienstleistungen können nur von Firma AVID direkt angeboten und in Zusammenarbeit mit dem BR ausgeführt werden.
Ein Wettbewerb ist deshalb nicht gegeben. Der Auftraggeber hat sich aus diesem Grund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Am 07.06.2022 hat der Auftraggeber entschieden, mit dem Auftragnehmer den bestehenden Wartungs-/Subscriptionvertrag zu verlängern. Dieses Datum ist in dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung in Abschnitt
V.2.1 eingetragen.
Im Anschluss an die Entscheidung wurden die Konditionen für diesen Auftrag verhandelt.
Der Auftrag an Firma AVID, 80336 München, soll nach dem 19.09.2022 erteilt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die unter Ziffer I.2.4 beschriebenen Anforderungen können nur von Firma AVID erfüllt werden. Das Video-Assetmanagement-System wurde von AVID entwickelt und kann aufgrund der tief greifenden Erfahrung mit der Software nur von Firma AVID weiterentwickelt bzw. gewartet werden.
Die bisher unter Wartung befindliche Software (MediaComposer) sowie die Nexis-Hardware wird aufgrund einer Vorgabe von AVID nur noch als Subscription-Modell angeboten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BR-2022-0026
Bezeichnung des Auftrags:
Wartung der AVID-Systeme des Bayerischen Rundfunks
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
07/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Avid Technology International B.V.
Postanschrift: Paul-Heyse-Straße 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 215 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Verkabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 08921762411
Fax: +49 08921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/09/2022