49368-2021 - ErgebnisDeutschland-Augsburg: Router für Netzwerke
OJ S 21/2021 01/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Schulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d.Ö.R.)
Postanschrift: Böheimstraße 8
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
E-Mail: petra.leitner@schulwerk-augsburg.de
Telefon: +49 821455810163
Fax: +49 821455810169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung sowie Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von WLAN-Accesspoints für Schulen
Referenznummer der Bekanntmachung: Schulwerk_IT_2020_10
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32413100 Router für Netzwerke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, schreibt in 2 Fachlosen die Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints (Los 1) sowie deren Installation, Inbetriebnahme und Einbindung (Los 2) für Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule hat das Schulwerk der Diözese die Möglichkeit, die IT-Infrastruktur erheblich auszubauen. Da das sog. „Mobile Lernen“ immer bedeutsamer wird, soll in der Netzinfrastruktur der Bereich WLAN massiv ausgebaut werden; die zunehmende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Mobilgeräten (in diesem Fall iPads) bringt das bestehende WLAN-Netz zunehmend an Grenzen. Mit der Beschaffung von weiteren 800 WLAN-Accesspoints soll das WLAN-Netz an den Schulen des Schulwerks ausgebaut werden. Um einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Ausschreibung in 2 Fachlose unterteilt: Neben der Lieferung der Access-Points (Los 1) werden die IT-Dienstleistungen für die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der Access-Points in das bestehende WLAN-Netz der Schulen des Schulwerks als gesondertes Los 2 ausgeschrieben. Das Schulwerk der Diözese schreibt produktscharf 800 Access-Points des Herstellers Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) als originalverpackte Neugeräte aus. Die produktscharfe Ausschreibung ist aus folgenden Gründen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt (§ 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV): Die 44 Schulen des Schulwerks sind bereits einheitlich mit Access-Points des Hersteller Aerohive Networks (nach Übernahme: Extreme Networks) ausgestattet. Alle Access Points werden nicht über einen lokalen Controller verwaltet, sondern über eine zentrale Cloud-Instanz, den sog. Aerohive-Manager (jetzt: Extreme Cloud IQ). Würden Access-Points eines anderen Herstellers beschafft, könnten die in vergleichbarer Stückzahl schon bestehenden Access-Points (die noch eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben) nicht mehr wirtschaftlich weiterverwendet werden, da dann zwei verschiedene Verwaltungssysteme bedient werden müssten: Fremdfabrikate wären mit der bereits eingesetzten Technologie nicht vollständig kompatibel; die bestehenden Access-Points können herstellerbedingt nur im bestehenden Management-System weiter verwendet und nicht in ein anderes System integriert werden; dies brächte mit sich, dass dann mitunter sogar an einer Schule, z. B. in 2 nebeneinander liegenden Klassenzimmern, zwei unterschiedliche Systeme zu verwalten wären. Dies ist einerseits organisatorisch und wirtschaftlich nicht leistbar. Die Erweiterung des Bestandssystems um Fremdprodukte ist technisch problematisch und führt zu erheblichen Funktions- und Leistungseinbußen: Da die Access-Points sich untereinander „unterhalten“, um ein Roaming sicherzustellen und auch die Sendeleistung entsprechend anzupassen, könnten mobile Geräte sinnvoll nur in dem jeweiligen Klassenzimmer genutzt werden; ein Raumwechsel würde den Wechsel des WLAN-Netzes und eine neue Anmeldung bedeuten. Dies ist ein K.O.-Kriterium für mobiles Lernen. Weiterhin würde die Strahlenbelastung unnötig signifikant steigen, da jeder Access-Point, der keinen Kontakt zu seinem „Nachbarn“ findet, mit voller Leistung strahlt. Dies widerspricht dem Ziel eines emissionsarmen WLAN-Netzwerks in Schulen. Schließlich stützen auch eine wirtschaftliche Ersatzteilhaltung (nur ein kompatibles Ersatzprodukt notwendig) sowie die Erfahrungen und das Know-How der IT-Abteilung des Schulwerks mit diesen Access-Points eine produktbezogene Ausschreibung. Der Gewährleistung eines möglichst breiten Wettbewerbs dient die Aufteilung des Auftrags in zwei Fachlose. Um eine Inbetriebnahme mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2020/2021 zu ermöglichen, ist eine Lieferung der (noch einzurichtenden) 800 Access-Points bis zum 15.12.2020 erforderlich. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Als gesondertes Fachlos werden die Installation, Inbetriebnahme und Einbindung von 800 Access-Points an den Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg im Gebiet der Diözese Augsburg ausgeschrieben. Die Lieferung der 800 Access-Points erfolgt bis 15.12.2020 (siehe Los 1). Die als Los 2 ausgeschriebene Installation, Inbetriebnahme und Einbindung der 800 Access-Points soll an den vom Schulwerk benannten Schulen schnellstmöglich ab dem 16.12.2020 erfolgen und muss spätestens zum 31.03.2021 abgeschlossen sein. Die näheren Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 213-521247
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 – Lieferung von 800 WLAN-Accesspoints
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH Systemhaus Augsburg
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: Installation, Inbetriebnahme und Einbindung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/01/2021