493873-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Stühle – Leitstellenstühle
OJ S 143/2025 29/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
E-Mailpolizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLeitstellenstühle
BeschreibungAbschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.
Kennung des Verfahrensc514dd59-2023-4c68-ba49-d48b4054373b
Interne Kennung2025-11V-32-3
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensAbschluss eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 48 Monaten zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39112000 Stühle
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenAus diesem Rahmenvertrag sind abrufberechtigt: Alle Polizeipräsidien des Landes Baden-Württemberg, die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, das Landeskriminalamt Ba-den-Württemberg, das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg sowie das Logistikzentrum Baden-Württemberg gemäß Ziffer 13 dieser Ergänzenden Ver-tragsbedingungen. Die Anschriften werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber jeweils mitgeteilt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMFH
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLeitstellenstühle
BeschreibungAbschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Leitstellenstühlen mit nachweislicher qualitativer Auslegung und Nutzung im 24/7-Betrieb für die Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg. Es wollen mindestens 150 Stück 24/7 Leitstellenstühle abgerufen werden. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 600 Stück 24/7-Leitstellenstühle abrufen. Die geschätzte Abrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 300 Stück 24/7-Leitstellenstühle. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um erwartete Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Genauere Informationen zur Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung2025-11V-32-3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39112000 Stühle
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenAus diesem Rahmenvertrag sind abrufberechtigt: Alle Polizeipräsidien des Landes Baden-Württemberg, die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, das Landeskriminalamt Ba-den-Württemberg, das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg sowie das Logistikzentrum Baden-Württemberg gemäß Ziffer 13 dieser Ergänzenden Ver-tragsbedingungen. Die Anschriften werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber jeweils mitgeteilt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMuster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des EignungskriteriumsMusterstuhl entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 3)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungDas preisgünstigste Angebot erhält zunächst die Maximalpunktzahl von 1.000 Leistungspunkten (LP). Die Abstufung zum nächst teureren Angebot erfolgt dann gemäß der in der Angebotsaufforderung dargelegten Regeln. Die ermittelten LP werden mit dem Gewichtungsfaktor (0,4) multipliziert. Ergebnis der Multiplikation: max. 400 Bewertungspunkte (BP).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsfähigkeit
BeschreibungIm Leistungsverzeichnis sind maximal 1.000 LP zu erreichen. Die ermittelten LP werden mit dem Gewichtungsfaktor (0,6) multipliziert. Ergebnis der Multiplikation: max. 600 Bewertungspunkte (BP).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMFH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMFH
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMFH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote28/08/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss9 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer08-A1554-47
PostanschriftNauheimer Straße 101
StadtStuttgart
Postleitzahl70372
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailpolizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Telefon+49 7112302-0
Fax+49 7112302-1099
Internetadressehttps://pptls.polizei-bw.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@rpk.bwl.de
Telefon+49 721926-0
Fax+49 721926-3985
Internetadressehttp://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5a8fd41e-d43f-42e1-81b0-6a3b63de218b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/07/2025 08:59:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung493873-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe143/2025
Datum der Veröffentlichung29/07/2025