Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
164 - Zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bahnsteigverlängerung Feldkirchen . Die Nachtragsleistungen stehen im
direkten räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Hauptvertragsleistungen im Bereich des Bahnhofs. Eine Beauftragung
an einen Dritten ist aufgrund der zeitlichen und räumlichen Verzahnung der Leistungen und bei einem Dritten absehbaren
Mehrkosten aufgrund zusätzlichen Baustelleneinrichtungskosten und örtlichen Orientierung für die kleinteiligen Leistungen nicht
wirtschaftlich möglich. Zudem wird mit der Ausführung durch den AN eine zweifellose Zuordnung der Gewährleistung ohne
Schnittstellen zu Dritten sichergestellt.