Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Klinik der gesetzlichen Unfallversicherung
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Zytostatika
Referenznummer der Bekanntmachung: 83-19 (200)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 33600000 Arzneimittel
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen patientenbezogenen onkologischen Parenteralia für stationäre Patienten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 375 638,43 EUR
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen patientenbezogenen onkologischen Parenteralia für stationäre Patienten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Servicequalität / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Vermeidung von Lieferausfällen und Engpässen / Gewichtung: 25 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 041-102051
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 14/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: KEM I Kliniken Essen Mitte gGmbH
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 375 638,43 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRCG3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Möchte ein Unternehmen, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 28/09/2021