Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Vorserienprojekt Digitales Stellwerk (VSP DSTW) Warnemünde, Betriebsfertige Errichtung des DSTW.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 30/06/2017Ende: 31/07/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 159-329213
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 92253046
Bezeichnung des Auftrags:
VSP DSTW Warnemünde
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 30/06/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Postanschrift: Kiefholzstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
§38 SektVO 2016 Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen
3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen“
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 28/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 30/06/2017Ende: 10/01/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Siemens AG
Postanschrift: Kiefholzstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Errichtung Vorsignalwiederholer mit Softwarewechsel
Im Zuge der Abnahme konnte keine eindeutige Signalsicht der Ausfahrsignale in den Gleisen 111 und 113 festgestellt werden. Daher müssen zusätzliche Vorsignalwiederholer errichtet werden. Außerdem werden in dem dafür nötigen Softwarewechsel Anpassung an den Zugfahrstraßen, welche sich erst aus dem derzeitigen Betrieb ergaben, durchgeführt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Um einen sicheren Betrieb aufgrund der nicht eindeutigen Signalsicht erreichen zu können, sind Vorsignalwiederholer zu errichten und an das DSTW anzuschließen. Außerdem wurde beim Betrieb der Anlage die Erfordernis zusätzlicher Fahrstraßen ersichtlich, welche zur IBN der 2. Baustufe nicht alle erkannt wurden. Die in Warnemünde vorhandene Technik ist ein in sich geschlossenes, zugelassenes und freigegebenes System. Es handelt sich um eine Siemens eigene Entwicklung, basierend auf der Simis-D Technik. Keine Komponente kann durch einen anderen Hersteller geliefert werden. Die Systemsoftware kann durch keine anderen Hersteller bearbeitet oder geändert werden
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)