BIM-Planung Verkehrsstation Rudolstadt und Greiz-Dölau
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48533
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Hauptort der Ausführung:
Rudolstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Los 1_Verkehrsstation Rudolstadt
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/04/2021Ende: 11/06/2027
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 033-083525
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI48533
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1_Verkehrsstation Rudolstadt
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 12/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: INROS LACKNER SE
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Vertrag incl. Optionen
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 07/09/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Hauptort der Ausführung:
Rudolstadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 1_Verkehrsstation Rudolstadt
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03/06/2022Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: INROS LACKNER SE
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachrechnung Stützwand Rudolstadt
Im laufe der Planung wurde festgestellt, das für die Errichtung eines regelkonformen Bahnsteiges ein Gleis erhöht werden muss . Dadurch wird die Neigung der Bahnsteigoberfläche verringert. Das Gleis wird von einer Stützwand zu einem angrenzenden Fluss getrennt. Bei Erhöhung des Gleises muss geprüft werden, ob die Stützwand erhöht werden muss. Nur mit einer Prüfung der Gegebenheiten kann die Prüfung fortgesetzt werden.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Laufe der Planung wurde festgestellt, das für die Errichtung eines regelkonformen Bahnsteiges ein Gleis erhöht werden muss . Dadurch wird die Neigung der Bahnsteigoberfläche verringert. Das Gleis wird von einer Stützwand zu einem angrenzenden Fluss getrennt. Bei Erhöhung des Gleises muss geprüft werden, ob die Stützwand erhöht werden muss. Nur mit einer Prüfung der Gegebenheiten kann die Prüfung fortgesetzt werden.
Die Prüfung der Stützwand ist sicherheitsrelevant und hat Auswirkungen auf Planung , Kosten und Bauablauf. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Planungen untrennbar miteinander verbunden sind. Eine Einarbeitung eines neuen Planers führt zu erheblichen Mehrkosten.