496603-2023 - ErgebnisDeutschland-Hannover: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 155/2023 14/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BG-Phoenics GmbH
Postanschrift: Tiergartenstraße 39
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gruhlke, Frank
E-Mail: ausschreibung@bg-phoenics.de
Telefon: +49 51189879-0
Fax: +49 51189879-295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informationstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dienstleistung im Bereich SAP-Auslagerung
Referenznummer der Bekanntmachung: AS230050
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über sämtliche Leistungen, die aktuell zur Fortführung des IST-Zustandes – nachfolgend auch als „Current Mode of Operation“ (CMO) - sowie künftig zur Aktualisierung und Weiterentwicklung eines bedarfsentsprechenden full-managed-Service – nachfolgend auch als „future mode of operation“ (FMO) bezeichnet - erforderlich sind. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die Übertragung der Leistungen zum Betrieb des Application Managements (AMS) für die SAP-Basis der bestehenden SAP-Systemlandschaft sowie des AMS für SAP ERP S/4HANA sowie SAP BW/HHM entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 1). Nach der Übernahme der Betriebsverantwortung für den Leistungsbaustein 1 beabsichtigt der Auftraggeber die Beauftragung des künftigen Auftragnehmers mit der Hosting-Leistung entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 2). Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, weitere Leistungsbausteine zu definieren, die sodann durch den künftigen Auftragnehmer anzubieten und im Auftragsfall entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards umzusetzen sind (Leistungsbausteine 3 ff.).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über sämtliche Leistungen, die aktuell zur Fortführung des IST-Zustandes – nachfolgend auch als „Current Mode of Operation“ (CMO) - sowie künftig zur Aktualisierung und Weiterentwicklung eines bedarfsentsprechenden full-managed-Service – nachfolgend auch als „future mode of operation“ (FMO) bezeichnet - erforderlich sind. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem die Übertragung der Leistungen zum Betrieb des Application Managements (AMS) für die SAP-Basis der bestehenden SAP-Systemlandschaft sowie des AMS für SAP ERP S/4HANA sowie SAP BW/HHM entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 1). Nach der Übernahme der Betriebsverantwortung für den Leistungsbaustein 1 beabsichtigt der Auftraggeber die Beauftragung des künftigen Auftragnehmers mit der Hosting-Leistung entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards (Leistungsbaustein 2). Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, weitere Leistungsbausteine zu definieren, die sodann durch den künftigen Auftragnehmer anzubieten und im Auftragsfall entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards umzusetzen sind (Leistungsbausteine 3 ff.).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 122-386761
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge hat ergeben, dass kein wertbarer Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die ergänzende Prüfung der Vergabestelle ergab, dass die geforderten Zertifikate nicht nachgewiesen werden können. Daher muss die Ausschreibung aufgehoben werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/08/2023