Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistung zur Ertüchtigung der
bestehenden Funk-Anlage des UKA (Lph 1 bis 9)
Zum Betrieb der UKA und all ihrer Liegenschaften ist die Nutzung einer Objektfunkanlage für die Feuerwehr vorschrieben. Ohne diese ist ein sinnvoller Feuerwehreinsatz unmöglich.
Das UKA wurde seitens der Feuerwehr Aachen und der Werkfeuerwehr der UKA aufgefordert, die aktuelle Funkanlage so zu ertüchtigen, dass ein digitaler Funkbetrieb möglich ist. Dies unter dem Hintergrund, dass deutschlandweit der BOS-Funk auf digitale Funktechnik umgerüstet wird und wurde und damit die Festlegungen auf Bundesebene umgesetzt werden.
Ohne digitale Funkanwendung ist eine Verbindung der Einsatzkräfte untereinander nicht möglich.
Mit dieser Aufforderung seitens der Feuerwehr wird klar, dass eine neue Funkanlage mit digitalem Funkdienst installiert werden muss.
Unter den Vorgaben der autorisierenden Stelle und den Vorgaben der Bundesnetzagentur muss für diesen Fall eine auskömmliche Planung seitens eines Fachplaners erfolgen.
Dies in Abstimmung mit den erforderlichen Behörden und Gremien.
Neben den Funkdiensten für die Feuerwehr werden auch die Funkdienste für den
Betriebsfunk, den Sicherheitsdienst und weiteren Anwendungen, unter Verwendung
der Synergieeffekte durch die Zusammenlegung aller Dienste, neu aufgebaut.
Hierfür ist eine normkonforme Planung durch ein Planungsbüro zu erstellen, welche die
erforderlichen Fachkenntnisse und Zertifizierungen besitzt.
(nähere Details siehe Unterlagen zum Pflichtenheft und Funkinventur der Uniklinik RWTH
Aachen AöR,