496827-2021 - ErgebnisDeutschland-Hildesheim: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 191/2021 01/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
Postanschrift: Bischof-Janssen-Str. 31
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 103 - Hauptamt
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Telefon: +49 51213091251
Fax: +49 5121309951251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausbau der Nette in Rhüden
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-032
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau der Nette im Stadtteil Rhüden der Stadt Seesen, Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 5 bis 9) sowie weitere Besondere Leistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 167 660,82 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE916 Goslar
Hauptort der Ausführung: Stadtteil Rhüden 38723 Seesen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebietskooperation "Hochwasserschutz Innerste", vertreten durch den Landkreis Hildesheim beabsichtigt, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Aufweitung der Nette auf ein Abflussvermögen von 23 m3/s in der Ortslage Rhüden der Stadt Seesen.
Der Ausbauverband Nette hat die Planfeststellung für dieses Projekt beantragt. Hierzu wurden entsprechende Unterlagen mit Antrag vom 16.01.2020 beim Landkreis Goslar eingereicht. Es wird zurzeit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG in Verbindung mit §108 NWG und § 109 NWG durchgeführt.
Auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und des zu erteilenden Planfeststellungsbeschlusses sollen die Leistungsphasen 5 - 9 HOAI durchgeführt werden. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig und befindet sich in einem FFH-Gebiet.
Der auszubauende Gewässerabschnitt hat eine Länge von 1.395 m. Die Profilaufweitung erfolgt durch Sohlvertiefung und beidseitige Böschungsabgrabung.
Aufgrund der naturschutzfachlichen Anforderungen ist eine Gestaltung des Ausbauabschnitts mit Bermen und Strukturelementen vorgesehen. Zu diesen Elementen zählen unregelmäßige Blockstein-Strömungslenker, Findlinge und schwach überströmte Kiesbänke und Rauschen.
Weiterhin sind Sicherungsmaßnahmen an Sohle und Böschungen mit Wasserbausteinen vorgesehen.
Die im landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu berücksichtigen.
Der Gewässerausbau zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit soll unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Gestaltungsaspekte erfolgen.
Weitere Informationen sind aus der Leistungs- und Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 052-130960
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Pabsch & Partner GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/09/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Pabsch & Partner GmbH
Postanschrift: Barienroder Straße 23
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31139
Land: Deutschland
E-Mail: k.pelloth@ipp-consult.de
Telefon: +49 3915208850
Fax: +49 39152088520
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYY0G
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/09/2021