496872-2021 - ErgebnisDeutschland-Zeven: Schlammentsorgung
OJ S 191/2021 01/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Zeven
Postanschrift: Am Markt 4
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Büsing, Petra
E-Mail: vergabe@zeven.de
Telefon: +49 42817160
Fax: +49 4281716222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zeven.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verwertung von entwässertem Klärschlamm
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003026
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90513900 Schlammentsorgung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 4.600 t OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der je nach betrieblicher Erfordernis entweder mit einer Schneckenpresse oder einer Kammerfilterpresse entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt durch die Zugabe von Polymeren und je nach Entwässerungsaggregat ggf. zusätzlich auch einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der Trockensubstanzgehalt beträgt etwa 21...25% TR. Der kontinuierlich anfallende Klärschlamm ist in einem wöchentlichen Rythmus, an maximal zwei vorab festzulegenden Wochentagen, regelmäßig für die Dauer des Vertrages abzufahren. Es fällt durchschnittlich eine Masse von 80-90 t Originalsubstanz (OS) je
Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an. Die Dauer des abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate nach Auftragserteilung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 4.600 t OS ordnungsgemäß verwertet worden sind. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beträgt die Laufzeit 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Notifizierung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 356 040,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90513600 Schlammbeseitigung, 90513700 Schlammtransport
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 4.600 t OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der je nach betrieblicher Erfordernis entweder mit einer Schneckenpresse oder einer Kammerfilterpresse entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt durch die Zugabe von Polymeren und je nach Entwässerungsaggregat ggf. zusätzlich auch einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der Trockensubstanzgehalt beträgt etwa 21...25% TR. Der kontinuierlich anfallende Klärschlamm ist in einem wöchentlichen Rythmus, an maximal zwei vorab festzulegenden Wochentagen, regelmäßig für die Dauer des Vertrages abzufahren. Es fällt durchschnittlich eine Masse von 80-90 t Originalsubstanz (OS) je
Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an. Die Dauer des abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate nach Auftragserteilung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 4.600 t OS ordnungsgemäß verwertet worden sind. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beträgt die Laufzeit 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Notifizierung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 121-319655
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von entwässertem Klärschlamm
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wiese Umwelt Service GmbH
Ort: Braunsbedra OT Großkayna
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 356 040,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1.) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigendirektenZuganggebührenfreionline zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, überdiesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein –diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. EtwaigeBieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt –dieursprünglichen Vergabeunterlagen;
2.) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach nähererMaßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen vonAusschlussgründen vorzulegen;
3.) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zubeachten;
4.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicherAufträge(Vergabeverordnung – VgV)“;
5.) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal„DeutscheVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/09/2021