1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erneuerung der EÜ Bodlenberg (Strecke 2730; km 8,161) in Solingen
Beschreibung: Erneuerung der EÜ Bodlenberg (Strecke 2730; km 8,161) in Solingen im Schatten des HLK Hagen - Wuppertal - Köln im Jahre 2026.
Kennung des Verfahrens: f59aac90-3527-4504-956b-1ab88d6dffb5
Interne Kennung: 25FEI79803
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Solingen
Postleitzahl: 42699
Land, Gliederung (NUTS): Solingen, Kreisfreie Stadt (DEA19)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH 2. DB Kommunikationstechnik GmbH 3. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 4. Pirlet & Partner Ingenieurgesellschaft mbH 5. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH 6. GTU Ingenieurgesellschaft mbH 7. IBES Baugrundinstitut GmbH 8. Peutz Consult GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erneuerung der EÜ Bodlenberg (Strecke 2730; km 8,161) in Solingen
Beschreibung: Erneuerung der EÜ Bodlenberg (Strecke 2730; km 8,161) in Solingen im Schatten des HLK Hagen - Wuppertal - Köln im Jahre 2026.
Interne Kennung: cd6f50ad-54b8-4007-88b5-d2b66548c498
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Solingen
Postleitzahl: 42699
Land, Gliederung (NUTS): Solingen, Kreisfreie Stadt (DEA19)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Stützbauwerke Oberleitungsanlagen Errichtung: 15 kV
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: B + H Bau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251055442
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - B + H Bau GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 26/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 07/07/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: adc4e646-9a70-49ec-b668-6a3bf4f7efd9-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - B + H Bau GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 016: Die zusätzliche Leistung (Rückbau des Vlieses) hängt technisch mit den vor- und nachfolgenden Arbeiten zusammen und ist in Summe im Gleisrückbau anzusehen. Die Leistung ist nicht von den Leistungen des Hauptvertrags trennbar, da das Vlies nicht sauber freigelegt wird (als Schnittstelle für einen weitren AN) und schrittweise ausgebaut werden muss. Eine Schnittstelle zu einem weiteren AN bei separater Vergabe ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Ergänzend kommt technisch die Sperrpause hinzu, so dass das Vlies umgehend entfernt werden muss. Bei separater Vergabe können dem zusätzlichen AN keine Flächen für die Baustelleneinreichtung zur Verfügung gestellt werden, da bereits alle vorhandenen Flächen an den AN gem. Hauptvertrag übergeben wurden. In Summe ist das Vlies nur ein geringe zusätzliche Leistung und ist nicht sauber trennbar. Der Rückbau erfolgt parallel zu den weiteren Arbeiten in der Sperrpause bzw. parallel zum weiteren Aushub, so dass im Zuge des Rückbaus auch der Baugrubenaushub erfolgt und das Vlies im Anschluss getrennt wird, um dies separat zu entsorgen. Das Vlies wurde während der Sperrpause vorgefunden und muss daher, um die Inbetriebnahme einzuhalten, umgehend zurückgebaut werden. Der Wechsel des AN bzw. die separates Vergabe des Rückbaus wäre mit erheblichen Wartezeiten und Schwierigkeiten (Abstimmungen, Schnittstellen zu anderen AN, Verschiebung der IBN) sowie Zusatzkosten (durch separate Anfahrt, Baustelleneinrichtung und Kosten aus der Verschiebung der IBN) verbunden. 015: Aufgrund der vergangenen Regenfälle wurde beim Ausheben der Endlage der Brücke innerhalb der Sperrpause Schichtenwasser zwischen dem bestehenden, aufgeschütteten Bahndamm und dem anstehenden Boden angetroffen, welches aus dem Baufeld geschaffen werden musste, um die Ausführung der Arbeiten innerhalb der Sperrpause nicht zu stoppen/ zu gefährden. Diesen Umstand (witterungsbedingtes Schichtenwasser) konnte der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen und war demnach unplanbar. Ergänzend dazu musste der Bodenaustausch, welcher auch Bestandteil des Hauptvertrages ist, im Pilgerschrittverfahren durchgeführt werden, was vertraglich nicht vorgesehen ist. Das Abpumpen des Schichtenwassers aus der Baugrube ändert nicht den Gesamtcharakter des Auftrags, nämlich die Erneuerung der bestehenden Gewölbebrücke. Das Abpumpen hängt direkt mit den weiteren Tätigkeiten im Zuge der Brückenerneuerung (hier: Baugrubenaushub für den Einschub der Brücke und den Bodenaustausch für die Endlage der Brücke). Aufgrund des anstehenden Schichtenwassers musste der Bodenaustausch zudem in Abstimmung mit dem PSV Geotechnik im Pilgerschrittverfahren durchgeführt werden. Dies hat eine Änderung einer vertraglichen Leistung zur Folge, welche jedoch nicht den Gesamtcharakter des Auftrags verändert. Zudem haben die Arbeiten innerhalb der Sperrpause stattgefunden, so dass die Leistungen umgehend umgesetzt werden mussten, um die Inbetriebnahme nicht zu gefährden. 017: Die Leistungen stellen eine geänderte Leistung dar und hängen technisch mit den weiteren Arbeitung der Entwässerung zusammen. Die Leistungen des Hauptvertrages werden in sich geändert (DN400 zu DN600, Gesamthöhe von 1,50 Metern zu 4,00 Metern). Aufgrund dessen enstpricht die zusätzliche Leistung dem Grunde nach der Leistung des Hauptvertrags bzw. greift in diese ein. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung ist nicht möglich, weshalb aus technischen Gründen auch keine separate Vergabe der Leistungen an einen weiteren AN möglich ist. Ein Wechsel des AN bzw. eine separate Ausschreibung der Leistungen ist mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Bei einer separaten Vergabe hat der AN gem. Hauptvertrag Anspruch auf den entgangenen Gewinn, da die Schächte dann nicht mehr durch ihn hergestellt werden. Eine erhebliche Schwierigkeit stellt die Rückverfolgbarkeit der Arbeiten dar und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, da die Leistungen nicht klar trennbar sind. Im Zweifel lässt sich die Ursache nicht genau zuordnen und demnach die Gewährleistung nicht vollständig einem AN nachweisen. In diesem Falle ist die Repartur auch mit Zusatzkosten verbunden. Ergänzend kommen u. a. weitere Kosten durch die Baustelleneinrichtung des zusätzlichen AN zustande, welche den Umfang der zusätzlichen Leistung nicht rechtfertigen. 013:Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und zweifelsfreien Nachverfolgung der Gewährleistung bzw. zur Sicherstellung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist eine separate Vergabe der zusätzlichen Leistung aus technischen Gründen nicht möglich. Ergänzend kommt hinzu, dass die Abdichtung als Ganzes zu betrachten ist und die Leistungen vollständig der Abdichtung zuzuordnen sind. Das Trennvlies und die haftzugprüfungen sind keine vollständig neue Leistung, sondern sind der Abdichtung zuzuordnen, Aufgrund der Betrachtung als Ganzes ist aus diesen technischen Gründen keine Trennung der hauptvertraglichen Leistungen und zusätzlichen Leistungen möglich, so dass die Leistungen zwingend durch einen AN zu erbringen sind. Ein Wechsel des AN bzw. eine separate Vergabe der Leistungen ist aufgrund der anstehenden Sperrpause zeitlich keineswegs möglich. Eine weitere Schwierigkeit ist die zweifelsfreie Gewährleistung der Abdichtung, welche nicht mehr möglich ist, wenn ein anderer AN das Trennvlies aufgebracht hat. Ergänzend kommen Zusatzkosten für eine weitere Vorhaltung von Geräten und Beschaffung weiterer Flächen. Die Beschaffung weiterer Flächen für einen zusätzlichen AN ist im Planfeststellungsbeschluss ausgeschossen und bedarf einer Planänderung, welche zeitlich nicht möglich ist. Das Trennvlies wird zudem in der Sperrpause aufgebracht und bedürfte einer Abstimmung zwischen Firma gem. HV und einem weiteren AN, welche mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind. Sofern es zu Verzögerungen kommt, wirkt sich dies auf weitere AN aus, so dass gegenseitige Behinderungen und damit eine Verzögerung der Gesamtmaßnahme nicht aus
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 016: Im Zuge des Gleisrückbaus während der Sperrpause wurde unterhalb des Gleisschotters ein Trennvlies vorgefunden, welches zurückgebaut werden muss. Das Vlies und der Rückbau von diesem sind vertraglich nicht vorgesehen und sind daher eine zusätzliche Leistung. 015: Bodenaustausch im Pilgerschrittverfahren 017: Im Zuge der Entwässerungsplanung in der Ausführungsplanung wurden gem. Prüfanmerkung die Entwässerungsschächte von DN400 auf DN600 geändert. Unter Berücksichtigung der Böschungsausbildung weisen die Schächte zudem eine Gesamthöhe von 4,00 Metern auf. Beide Änderungen stellen eine zusätzliche/ geänderte Leistung dar. 013: Zur Sicherstellung und Prüfung der Funktionsfähigkeit der Abdichtung des neuen Bauwerks mussten ein Trennvlies eingebaut sowie eine Kratzspachtelung und Hafztugprüfungen durchgeführt werden. Die zustzlichen Leistungen basieren auf einer Auflage des BVBs zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abdichtung. Die Leistungen stellen teilweise eine besondere Leistung gem. VOB/C dar und sind demnach explizit im Vertrag zu vereinbaren. 011: Während der Sperrpause für die Hauptarbeiten (u. a. Abbruch-, Einschub-, Hinterfüllungs-, Oberbau- und Kabelarbeiten) sind erhöhte Erschütterungen durch die eingesetzten Geräte zu erwarten. Nach Rückmeldung des Immissionsschutzverantwortlichen sind, nach Sichtung der Geräteliste des AN, die anliegendenden Gebäude mit einem Erschütterungsmonitoring zu überwachen, um Schäden an den angrenzenden Gebäuden zu verhindern und den Bauabflauf darauf anzupassen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330171828
Fax: +49 6926557894
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: B + H Bau GmbH
Registrierungsnummer: f3202c2b-6cc3-41f4-92fe-bc0294b95de7
Postanschrift: Simonspike 7
Stadt: Drolshagen
Postleitzahl: 57489
Land, Gliederung (NUTS): Olpe (DEA59)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b44e0758-1994-487b-931a-9e7e82daf3b2 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 11:17:07 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 497965-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026