5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34142100 Lastwagen mit Hebeplattform
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33609
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 10.4 Eignungsleihe Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des in Anspruch genommenen Unternehmens zu erklären. 10.5 Nachunternehmen Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen. Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern oder den freiberuflichen Mitarbeitenden entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis
Beschreibung: Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden: 25 und weniger Wochen: 50 Punkte 26 bis 37 Wochen: 25 Punkte 38 bis 49 Wochen: 15 Punkte 50 und mehr Wochen: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantie- und Gewährleistungszeitraum
Beschreibung: Für das Kriterium können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. 14. Garantie und Gewährleistungszeitraum (max. 50 Leistungspunkte) Garantie (max. 25 Leistungspunkte): 49 und mehr Monate: 25 Punkte 37 bis 48 Monate: 18 Punkte 25 bis 36 Monate: 15 Punkte 12 bis 24 Monate: 10 Punkte weniger als 12 Monate: 0 Punkte Gewährleistung (max. 25 Leistungspunkte) Beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen. 36 und mehr Monate: 25 Punkte 31 bis 35 Monate: 18 Punkte 25 bis 30 Monate: 12 Punkte bis 24 Monate: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kundendienst und Service, hier Standort
Beschreibung: Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.1 Kundendienststandort": 15.1 Kundendienststandort (max. 40. Leistungspunkte) Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von bis 30 km: 40 Punkte über 30 km bis 50 km: 35 Punkte über 50 km bis 100 km: 25 Punkte über 100 km bis 150 km: 15 Punkte über 150 km: 0 Punkte um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kundendienst und Service, hier Service und Erreichbarkeit
Beschreibung: Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.2 Service und Erreichbarkeit": 15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte) Mobiler Reparaturservice vorhanden Ja: 7 Punkte Nein: 0 Punkte Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall Ja: 4 Punkte Nein: 0 Punkte Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes: Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr: 6 Punkte Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr: 5 Punkte Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr : 4 Punkte Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr: 3 Punkte Geringere tel. Erreichbarkeit: 0 Punkte Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden: 4 Punkte innerhalb von 48 Stunden: 2 Punkte über 48 Stunden: 0 Punkte Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden: 4 Punkte weiteren 48 Stunden: 2 Punkte späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden: 4 Punkte alle 48 Stunden: 2 Punkte länger als alle 48 Stunden: 0 Punkte Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt: Ja 4 Punkte Nein 0 Punkte Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt: Ja 3 Punkte Nein 0 Punkte Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal: Ja 1 Punkt Nein 0 Punkte Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen: Ja 3 Punkte Nein 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kundendienst und Service, hier Ersatzteilversorgung
Beschreibung: Verteilung der Leistungspunkte für das Unter-Kriterium "15.3 Ersatzteilversorgung": 15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte) Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind bis 24 Stunden: 20 Punkte zwischen 24 und 48 Stunden: 10 Punkte über 48 Stunden: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote. Berechnung der Leistungspunkte für den Angebotspreis: 500 - (500 * ((Angebotspreis-Bestpreis))/Bestpreis)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)