Die Modernisierung der stationären Fahrscheinautomaten erfolgt zu großen Teilen im Bereich der Software-/Rechnerplattform. Damit verbunden ist die gesamte interne Komponentenanbindung sowie die notwendige Aktualisierung des Hintergrundsystems. Die erforderlichen Leistungen können nur durch einen anderen Systemlieferanten durchgeführt werden, wenn dieser über das spezifische Wissen über die Abläufe und Zusammenhänge der Bestandsautomaten verfügt. Dies setzt u.a. auch den Zugang zu Fertigungsunterlagen, Software-Quellcode und Schnittstellenspezifikation voraus. Da diese Informationen nicht vorliegen und der Geheimhaltung unterliegen besteht eine Systembindung.
Eine Prüfung von Alternativ- oder Ersatzlösungen nach § 13 Abs. 3 SektVO ist erfolgt; diese Variante und scheidet aus wirtschaftlichen Gründen aus.