Bei dem Beschaffungsvorgang handelt es sich um einen Grundstückskaufvertrag mit zusätzlicher Verpflichtung
des Verkäufers auf dem erworbenen Grundstück ein Gebäude mit ca. 221 Wohneinheiten, Gewerbeflächen und Stellplätze durch schlüsselfertige Neuerrichtung
herzustellen. Bei dem Vorgang handelt es sich um ein Immobilienbedarfsgeschäft, das gemäß Art. 10
der EU-Richtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vom Anwendungsbereich
des Vergaberechtes ausgenommen ist. Jedenfalls ist Wettbewerb durch ein Vergabeverfahren in dieser
Konstellation nicht herstellbar, da das zu bebauende Grundstück von keinem anderen Wirtschaftseilnehmer
angeboten werden kann. Die Auftraggeberin veröffentlicht für Ankäufe
„Projektentwicklungen (Wohnbau)“.