499025-2022 - ErgebnisDeutschland-Langenhagen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
OJ S 176/2022 13/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Langenhagen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung 65 | Hochbau
E-Mail: ulrike.deimel@langenhagen.de
Telefon: +49 511-73079604
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.langenhagen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Kindertagesstätte Veilchenstraße, Langenhagen - Architektenleistung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2127
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Neubau der Kindertagesstätte Veilchenstraße mit Umbau eines Bestandsgebäudes zum Familienzentrum in Langenhagen. Dazu sind die Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021 LPH 1 bis 9 zu erbringen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 466 853,40 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: Kita Veilchenstraße Veilchenstraße 48 30853 Langenhagen Planungsphase: Stadt Langenhagen Abteilung Hochbau Frankenring 1a 30855 Langenhagen Ausführungsphase: Kindertagesstätte Veilchenstraße 48 30853 Langenhagen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den bestehenden Kindergarten, Baujahr 1972, auf Grund des stark sanierungsbedürftigen Bauzustandes abzubrechen und im südlichen Bereich des Grundstückes einen Neubau für eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte zu errichten. Das Bestandsgebäude soll bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben.
Ein weiteres Bestandsgebäude, Baujahr 1997, ist in einem guten baulichen Zustand und soll für die Nutzung als Familienzentrum umgebaut werden. Es stehen 165 qm Nutzfläche im Erdgeschoss und im Dachgeschoss zuzügl. der Verkehrsflächen im Treppenraum zur Verfügung.
Da die Abbruch- und Umbauarbeiten nach dem Umzug in den Neubau erfolgen sollen, wird es 2 Bauabschnitte bzw. Bauphasen geben.
Das beschossene Raum- und Flächenprogramm sieht für den Neubau der Kindertagesstätte in einem Erd- und einem Obergeschoss eine Nutzfläche von 945 qm vor. (zuzügl. Verkehrs- und Technikflächen)
Es sollen insgesamt 3 Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen, eine integrative Gruppe mit 18 Plätzen und 1 Krippengruppe mit 15 Kindern betreut werden.
Ergänzend zu den Flächenvorgaben aus dem Raumprogramm sind die gesetzlichen Regelwerke und Vorschriften zu berücksichtigen und die erforderlichen Flächen für notwendige Einstellplätze und Spielflächen in den Freianlagen nachzuweisen.
Es wird ein Grundstück mit eine Fläche von circa 5000 qm zur Verfügung gestellt.
Zu diesem Zweck wird das vorhandene Grundstück nach Süden parallel zur Eisenbahnstrecke erweitert, und zwar durch die Ergänzung eines Teilgrundstücks des Schulgeländes der Leibniz IGS.
Im Rahmen der zukünftigen Neugestaltung der Sportanlage wird es eine Wegeverbindung zwischen dem Gelände der KITA und der Rathenaustraße geben, die in der Bauphase als Baustrasse ausgebaut werden soll.
Das Bauvorhaben wird auf der Gesamtfläche als planungsrechtlich zulässig beurteilt. Für eine Teilfläche der geplanten Grundstücksfläche existiert ein Bebauungsplan Nr. 8(3). Die Festsetzungen in Bezug auf Geschossigkeit und Ausnutzung sowie Grünzonen entlang der Grundstücksgrenzen sind auf der Gesamtfläche zu übernehmen. (insbesondere auch als Sicht- und Schallschutz zur angrenzenden Wohnbebauung) Eine Anpassung des Bebauungsplanes wird nach Vorlage des Entwurfes angeschoben.
Ebenso erfolgte im Rahmen der Grundlagenermittlung eine baurechtliche Klärung der Zuwegung von der Veilchenstraße.
Weiterhin sind die Klimabeschlüsse der Stadt Langenhagen für kommunale Bauvorhaben zu berücksichtigen.
1. Energieversorgung: Bis 2030 wird in allen öffentlichen Gebäuden ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt.
2. Wärmedämmung: Es wird eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen, sofern dies an den entsprechenden Bauteilen möglich ist.
3. Photovoltaik: Die EPL prüft alle geeigneten Dachflächen daraufhin, ob auf diesen Flächen von ihr Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.
4. Dachbegrünung: Städtische Dächer werden bienen- und insektenfreundlich begrünt.
5. Flächenentsiegelung: Die Stadt Langenhagen verzichtet auf die Einrichtung von versiegelten Schotterflächen (wasserundurchlässig) auf eigenen Flächen.
Im Rahmen der Verhandlungsstufe ist geplant, den Bietern eine skizzenhafte Lösung für den Neubau der Kindertagesstätte Veilchenstraße mit Umbau des Bestandsgebäudes zum Familienzentrum als Mehrfachbeauftragung zu übertragen.
Dabei soll die Arbeits- und Herangehensweise des jeweiligen Bieters (Büros) deutlich werden und anhand skizzenhafter Rohkonzeption die Erfahrung mit dem Thema Kindertagesstätte aufgezeigt werden. Der Umfang bzw. die Tiefe soll dem Honorar von 7.500 EUR (brutto) entsprechen und die Möglichkeit eröffnen, den Bieter (das Büro) dem Wertungsgremium fachlich "plastischer" darstellen zu können. Die Aufgabenstellung beinhaltet auch ein Masseneinsatzmodell M1:500, eine entsprechende Modelleinsatzplatte wird geliefert. Näheres dazu ist den dem Verfahren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die konkrete Aufgabenstellung ist Bestandteil der Stufe 2 (Verhandlungsstufe) und wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Gesamtbild Präsentation / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Vergütung/Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3-4
Stufe 3: LPH 5-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "Honorar_VgV_Arch_Langenhagen.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 223-587364
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2127
Bezeichnung des Auftrags:
Kindertagesstätte Veilchenstraße, Langenhagen - Architektenleistung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mosaik Architekten bda
Postanschrift: Hornemannweg 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: info@mosaik-architekten.de
Telefon: +49 511-2707490
Internet-Adresse: http://www.mosaik-architekten.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 431 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 466 853,40 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6RR3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-1334
Fax: +49 4131-152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/09/2022