VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Der Hueber Verlag (HV) hat die verlegerischen Rechte an den Bänden 1 bis 4 laut den bestehenden Verträgen. Die Verlegungsleistung kann also für sich genommen aufgrund der Rechte des HV aus den oben genannten Verträgen nicht einem anderen Verlag übertragen werden, insoweit greift § 14 Absatz 4 Nr. 2c) VgV.
Auch die Bearbeitung der Bände kann keinem anderen Verlag übertragen werden. Denn Band 3 ist ein Werk des HV, die Rechte für Bearbeitung dieses Bandes liegen daher bei HV und für dessen Bearbeitung kommt daher auch nur dieser in Frage. Da die Bände aus einer Hand stammen sollen, kommt also neben der Verlegung auch für die Bearbeitung der Bände nur HV in Frage.
Die Bände sollen aus einer Hand stammen, da die Inhalte logisch aufeinander aufbauen müssen, z.B. was die sprachliche Progression angeht (A1 – B2), aber auch hinsichtlich Themen, Autoren, Ausrichtung an Curricula der Zielländer als eine Einheit konzipiert sein müssen. Es muss ein Verlagshaus mit einem festen Autor*innen-Team sein, das das Lehrwerk von A bis Z konzipiert und publiziert. Die Lehrwerke müssen aufeinander aufbauen und es muss einen roten Faden durch die Werke geben, dieser soll nicht nur methodisch-didaktischer oder visueller Natur sein, sondern muss feste Protagonist*innen haben, mit denen sich die Jugendlichen in Subsahara Afrika identifizieren können.
Vor allem in Cote D`Ivorie gilt es, den Einsatz an den Schulen wieder zu ermöglichen, d.h. dafür die entsprechenden Genehmigungen des Bildungsministeriums zu erhalten. Daher würde die Aufteilung der Bearbeitungsrechte auf zwei oder mehr verschiedene Verlage/ Bearbeiter bedeuten, zu riskieren, dass das Lehrwerk nicht als Einheit wahrgenommen wird (mangelnde Qualitätssicherung aufgrund von Aufsplittung der Bearbeitung an verschiedene Verantwortliche) und so angenommen wird, dass dieses Lehrwerk keinen echten Mehrwert gegenüber den einzelnen lokalen Lösungen bieten kann.
Die Lehrwerkreihe muss aus einer Feder stammen, da sie eine Einheit bildet.
Da die Lehrwerke von den Deutschinspektor*innen und Bildungsbehörden in den jeweiligen Ländern für den Einsatz in den Schulen geprüft und offiziell freigegeben werden müssen, muss es eine auf einander aufbauen Reihe (4 Bände, von A1, über A2, B1 bis B2) sein. Da Ihr und Wir in vielen Ländern bereits für den Einsatz freigegeben worden ist und das Lehrwerk von den Behörden vor Ort mit dem Goethe-Institut assoziiert wird, ist es unabdingbar, dass die Reihe aus einer Feder stammt, um die Neuzulassung dieses progressiven Lehrwerks, das moderne Themen anbietet, nicht zu gefährden.
Eine Aufteilung in Lose ist nicht möglich, da für Band 3 sowohl die Bearbeitungsrechte als auch die verlegerischen Rechte bereits bei HV liegen. Eine Trennung der Bearbeitungsleistung von der verlegerischen Leistung würde bedeuten, dass der HV (aufgrund seiner verlegerischen Rechte) für alle Bände Druck, Werbung und Vertrieb übernehmen und zusätzlich dazu (aufgrund seiner Bearbeitungsrechte) Band 3 bearbeiten würde.
Die Bände 1, 2 und 4 würden dann durch eine Ausschreibung unter Umständen von einem oder mehreren anderen Verlagen bearbeitet werden. Damit wäre die Lehrwerksreihe nicht aus einer Hand, was inakzeptabel ist, s.o.