499323-2021 - ErgebnisDeutschland-Dietzenbach: Luftreiniger
OJ S 192/2021 04/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Postanschrift: Werner-Hilpert-Straße 1
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: ausschreibungen@kreis-offenbach.de
Fax: +49 6074/8180-4926
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-offenbach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
UV-C Luftreinigern für Schulen des Kreises Offenbach
Referenznummer der Bekanntmachung: KROF-2021-0076
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39811200 Luftreiniger
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Anschaffung von UV-C Luftreinigern
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Die Geräte verteilen sich auf insgesamt 85 einzelne Schulstandorte in 13 Kommunen wie folgt: - Ca. 166 Geräte Schulen Kommune Langen - Ca. 27 Geräte Kommune Egelsbach - Ca. 158 Geräte Kommune Dietzenbach - Ca. 204 Geräte Kommune Dreieich - Ca. 144 Geräte Kommune Neu - Isenburg - Ca. 47 Geräte Kommune Hainburg - Ca. 84 Geräte Kommune Heusenstamm - Ca. 31 Geräte Kommune Mainhausen - Ca. 95 Geräte Kommune Mühlheim - Ca. 83 Geräte Kommune Obertshausen - Ca. 79 Geräte Kommune Rödermark - Ca. 160 Geräte Kommune Rodgau - Ca. 76 Geräte Kommune Seligenstadt Die genaue Verteilung der Geräte auf die einzelnen Schulstandorte erfolgt nach Auftragserteilung.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
• Die angebotenen Systeme müssen zum unabhängigen und selbstständigen Betrieb in Schulräumen geeignet sein und daher zwingend über eine CE, GS oder TÜV Zertifizierung für Luftreiniger verfügen. • Die Wirksamkeit der Systeme zur Bekämpfung gegen Viren muss durch ein vom Hersteller unabhängiges, akkreditiertes Institut mit Hilfe von Surrogat Viren bewiesen und attestiert worden sein. • Das System muss nachweißlich durch sein Design und seine Aufstellungshöhe im Raum eine Luftzirkulation im Raum erzeugen können, dass die Virusbelastung in einem Raum durch den Einsatz der Geräte um mind. 95% gesenkt werden kann. Diese Wirksamkeit der Systeme muss von einem von Hersteller unabhängigen Institut unter Realbedingungen in einer geeigneten Raumgröße getestet und dadurch bewiesen worden sein. • Die Systeme müssen den relevanten Anforderungen der Innenraumlufthygienekommission am Bundesumweltamt entsprechen. • Vor dem Hintergrund der Anwender- und Umweltsicherheit und einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit müssen die Systeme garantiert frei von umweltschädlichen Emissionen sein und sollten bei einem Regelbetrieb während der Unterrichtsstunden mindestens 8 Jahre den Austausch und die Entsorgung von Verbrauchs- und Verschleißmaterialien nicht erforderlich machen. • Gehäuse mit hygienischen, glatten Innenoberflächen und leichter Zugänglichkeit austauschbarer Komponenten. Deckelschalter muss das Gerät bei Öffnung spannungsfrei schalten. Das Gerät ist steckerfertig betriebsbereit zu liefern. • Nach den Messergebnissen eines Lichtlabors sind die Geräte nach DIN EN 62471 in die freie Gruppe eingeordnet und stellen demnach keine photobiologische Gefährdung dar: • produziert weder Ozon noch andere Schadstoffe • sicheres Gehäuse • chemiefrei • Es ist mit einzukalkulieren, dass die Geräte bis in die jeweiligen Räume transportiert werden müssen. Der Stromanschluss erfolgt durch den Auftraggeber. Das Aufhängen/ Aufstellen, einschließlich Entsorgung von Verpackungsmaterial, ist in gesonderter Leistungsposition anzubieten. • Die Geräte verteilen sich auf insgesamt 85 einzelne Schulstandorte in 13 Kommunen wie folgt: - Ca. 166 Geräte Schulen Kommune Langen - Ca. 27 Geräte Kommune Egelsbach - Ca. 158 Geräte Kommune Dietzenbach - Ca. 204 Geräte Kommune Dreieich - Ca. 144 Geräte Kommune Neu - Isenburg - Ca. 47 Geräte Kommune Hainburg - Ca. 84 Geräte Kommune Heusenstamm - Ca. 31 Geräte Kommune Mainhausen - Ca. 95 Geräte Kommune Mühlheim - Ca. 83 Geräte Kommune Obertshausen - Ca. 79 Geräte Kommune Rödermark - Ca. 160 Geräte Kommune Rodgau - Ca. 76 Geräte Kommune Seligenstadt • Die genaue Verteilung der Geräte auf die einzelnen Schulstandorte erfolgt nach Auftragserteilung Detaillierte Angaben im LV beschrieben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Servicezeiten / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 80,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Auftragsbeginn: Sofort nach Auftragsvergabe, bis 31.12.21, sollen mind. 50% des Bestellvolumens betriebsbereit ausgeliefert sein. Die vollständige, betriebsbereite Lieferung muss in kontinuierlichen Teilmengen bis 31.03.22 erfolgen. Mit dem Angebot sind verbindlich die Lieferkontingente / je Monat von Ok.t 21 bis Mrz. 22 vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Corona-Prävention
Eilbedarf
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 166-433092
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2021