499447-2025 - Ergebnis
Deutschland – Installation von Sanitäreinrichtungen – H95 Kinderhaus Konrad-Adenauer-Straße 35 - Sanitärinstallation -
OJ S 144/2025 30/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGroße Kreisstadt Dachau
E-Mailvergabestelle@dachau.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelH95 Kinderhaus Konrad-Adenauer-Straße 35 - Sanitärinstallation -
BeschreibungDer Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte mit Tiefgarage und Nebengebäuden soll an der Konrad-Adenauer-Straße 35 , 85221 Dachau neben einer Bestandskindertagesstätte errichtet werden. Die ausgeschriebene Leistung (Sanitärinstallation) beinhaltet: ca. 43 St. sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Installationselementen ca. 310 m Kunststoffabwasserrohre, schallgedämmt ca. 60 m Edelstahlregenwasserrohrleitungen 1 St. Abwasserhebeanlagen mit Zubehör ca. 500 m Trinkwasserrohrleitungen aus Edelstahl einschließlich Dämmung 1 St. Enthärtungsanlage mit Zubehör
Kennung des Verfahrens240243d0-757d-409c-9d07-8738b87b747b
Interne Kennung2025/027
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45332000 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen, 44163110 Entwässerungsleitungen, 44411000 Sanitärerzeugnisse, 39715300 Sanitäreinrichtungen, 39715100 Elektrische Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher und Tauchsieder
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dachau (DE217)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelKinderhaus Konrad-Adenauer-Straße 35 - Sanitärinstallation -
BeschreibungDer Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte mit Tiefgarage und Nebengebäuden soll an der Konrad-Adenauer-Straße 35 , 85221 Dachau neben einer Bestandskindertagesstätte errichtet werden. Die ausgeschriebene Leistung (Sanitärinstallation) beinhaltet: ca. 43 St. sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Installationselementen ca. 310 m Kunststoffabwasserrohre, schallgedämmt ca. 60 m Edelstahlregenwasserrohrleitungen 1 St. Abwasserhebeanlagen mit Zubehör ca. 500 m Trinkwasserrohrleitungen aus Edelstahl einschließlich Dämmung 1 St. Enthärtungsanlage mit Zubehör
Interne Kennung2025/027
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45332000 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dachau (DE217)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2025
Enddatum der Laufzeit31/08/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 Prozent
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, ab-geschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge228 874,14 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungB + M Heizung-Sanitär-Bau GmbH
Angebot
Kennung des Angebots01_B + M Heizung-Sanitär-Bau GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots228 874,14 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen30 000,00 EUR
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
BeschreibungDämmung und Brandschutz
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025/027
Datum der Auswahl des Gewinners15/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungGroße Kreisstadt Dachau
Registrierungsnummer09174115-48
StadtDachau
Postleitzahl85221
Land, Gliederung (NUTS)Dachau (DE217)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@dachau.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.dachau.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+4989 2176-2411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungB + M Heizung-Sanitär-Bau GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerUStID DE155335741
StadtNaunhof OT Lindhardt
Postleitzahl04683
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig (DED52)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung67c03ae9-ccae-4dce-ae9e-4ed1e9368a8c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/07/2025 16:30:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung499447-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe144/2025
Datum der Veröffentlichung30/07/2025