Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Paradeplatz in Mannheim werden
640m Rillenschienen
3 elektrische und 3 mechanische Rillenschienenweichen
3 Kreuzungen aus Rillenschienen und
1 Vierfachkreuzung aus Rillenschienen benötigt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 34947100 Schwellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Mannheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von:
640m Rillenschienen
3 elektrische Rillenschienenweichen
3 mechanische Rillenschienenweichen
3 Kreuzungen aus Rillenschienen
1 Vierfachkreuzung aus Rillenschienen
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 124-393276
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung Gleismaterial Paradeplatz
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
m Rahmen der Aufklärung mussten alle vorliegenden Angebote ausgeschlossen werden, da die Frist nicht eingehalten wurde. Daher ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht.
Aus diesem Grund wird das Verfahren gemäß §57 SektVO aufgehoben und die Absicht eines neuen Vergabeverfahrens
hiermit angekündigt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe