499771-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke – Software zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern
OJ S 144/2025 30/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBayerisches Landesamt für Umwelt
E-Mailvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSoftware zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern
BeschreibungUm die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Kennung des Verfahrens6a5ce150-66f0-4fc2-bfc9-30d7f8409f53
Interne Kennung2025000193
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48460000 Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtRegensburg
Postleitzahl93053
Land, Gliederung (NUTS)Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSoftware zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern
BeschreibungUm die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Interne Kennung3c830908-0967-4982-8025-aea29c51d9c1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48460000 Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns03/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsNennung eines technischen Ansprechpartners und dessen Stellvertreter Der Auftragnehmer besetzt einen technischen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit hinweg. Der technische Ansprechpartner hat einen umfassenden Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Komponenten der Fachanwendung und deren Architektur. Zu den Aufgaben des technischen Ansprechpartners gehören die Durchführung von Installationen, Konfigurationen und Überwachung der Fachanwendung auf der Betriebsumgebung beim AG. Unter diese Aufgaben fallen insbesondere die Analyse auftretender Probleme, die Ausarbeitung von Vorschlägen zu deren Lösung sowie aktive Mitarbeit bzw. Umsetzung der Lösung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Parteien (Fachreferate, IT-DLZ, ggf. andere Behörden). Der technische Ansprechpartner berät den Auftraggeber bei Fragen bzw. Vorschlägen zur Integration neuer Komponenten oder der Aktualisierung und Überarbeitung bestehender Teile des Systems. Er bringt selbständig Vorschläge ein und gibt Empfehlungen, z.B. zum Einsatz geeigneter Software oder Technologien, ob eine Konsolidierung bzw. Modernisierung an bestimmten Komponenten sinnvoll ist oder welche Maßnahmen zur Steigerung der Performance oder zur nachhaltigen Sicherung der Betriebsperspektive angezeigt sind. Für diese Rolle ist eine kontinuierliche Besetzung während der vereinbarten Arbeitszeiten Voraussetzung. Für diese Rolle ist eine Vertretung erforderlich. Die Aufgaben der Rolle können auf mehrere Ansprechpartner aufgeteilt werden. Die Erfüllung der Anforderungen ist vom AN im Angebot begründet darzulegen. Die Namen des technischen Ansprechpartners und dessen Vertretung müssen in der eVergabe angegeben werden. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b457fec6-279e-4e88-a9fd-b8769ff53e0e/suitabilitycriteria

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErfahrung des Bieters mit der öffentlichen Verwaltung Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren das angebotene Tool schon in mindestens einer öffentlichen Verwaltung eingesetzt hat. Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Referenz – Eignungskriterien“ aus. Dieses finden Sie in den Anlagen zu diesen Vergabeunterlagen. Erwartungshorizont: Umfangreiche Erfahrungen des Bieters mit der Verwendung seines Tools in öffentlichen Einrichtungen. Auflistung der Einrichtungen und Organisationen, insbesondere der Behörden, bei denen das Produkt im Einsatz ist. Der Bieter muss für den Nachweis der Eignung das Dokument „Referenz – Eignungskriterien“ herunterladen, ausfüllen und ausgefüllt wieder in die eVergabe hochladen. Das Dokument muss mit dem Angebot abgegeben werden.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnah-me: Quelltexte) muss in deutscher Sprache erfolgen. Es ist nötig, dass alle Projektbeteilig-ten sicheres, verständliches Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Erwartungshorizont: Der Bieter bestätigt, dass alle Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, Deutsch beherrschen, und dass sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnahme: Quelltexte) ohne Übersetzung in deutsche Sprache erfolgt. Anforderung: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss. Der Bieter muss in der eVergabe bestätigen, dass die geforderten Sprachkenntnisse in Deutsch vorhanden sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
BeschreibungDer Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (50:50). Berücksichtigt werden neben dem Preis qualitative Kriterien. Bewertungsmethode ist die Einfache Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises (Kosten) berechnet: Z = L/P Z = Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung L = Leistungspunktzahl P = Angebotspreis Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrads. Jedes Kriterium erhält zwischen 0 und 3 Bewertungspunkte (Bei Mindestanforderungen: 0 Punkte = Ausschluss). Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit dem jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte * WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen. Das Angebot mit der größten Kennzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Um das jeweilige Kriterium nachzuweisen, muss der Bieter jedes genannte Kriterium durch eine Testversion nachweisen. Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. D.h. jedes Kriterium muss mindestens 1 Punkt erreichen, außer bei den Kriterien 1.5., 1.8 und 5.2. Kann der Bieter bei den Kriterien zur Mindestanforderung über die Testversion nicht nachweisen, dass dieses erfüllt ist (0 Punkte), so hat dies den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des bei jedem Kriterium beschriebenen Erwartungshorizonts mit dem in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrad. Jedes Kriterium erhält damit zwischen 0 und max. 3 Bewertungspunkten. Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit den jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte x WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots herangezogen. Der Quotient aus der Summe an Leistungspunkten und Angebotspreis ergibt die Kennzahl zur Beurteilung. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag. Die Kriterien sind: - K1: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K2: Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit - K3: Funktionalität, Flexibilität und einfache Bedienbarkeit bei Auswertungen, Vergleichen und dem Datenexport - K4: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K5: Funktionalität und einfache Bedienbarkeit der Administrationsfunktionen - KU: Umwelt und Ressourcenschutz Weiter Informationen erhalten Sie in dem Dokument "Wertungskriterien.xlsx". https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b457fec6-279e-4e88-a9fd-b8769ff53e0e/awardcriteria
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen01/08/2025 23:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/17fc9c8d-36ba-4900-88e5-a9e14366a0e3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/17fc9c8d-36ba-4900-88e5-a9e14366a0e3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/08/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss78 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBayerisches Landesamt für Umwelt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63
PostanschriftBürgermeister-Ulrich Str. 160
StadtAugsburg
Postleitzahl86179
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
LandDeutschland
E-Mailvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Telefon+49 928118000
Internetadressehttps://www.lfu.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummerc0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981531277
Fax+49 981531837
Internetadressehttps://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBayerisches Landesamt für Umwelt
Registrierungsnummer2da03f9a-79cf-4cb0-b3b8-2a64d7b873b1
AbteilungReferat Z4
PostanschriftHans-Högn-Straße 12
StadtHof
Postleitzahl95030
Land, Gliederung (NUTS)Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat Z4
E-Mailvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Telefon+49 928118000
Internetadressehttps://www.auftraege.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunge2d0af68-8138-46e5-bde3-3428a7a711d8-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
BeschreibungAufgrund einer Bieterfrage muss die Bereitstellung der Testsoftware konkretisiert werden: Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Alle geeigneten Bieter erhalten hierfür nach der Angebotsöffnung eine Nachricht über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese enthält die Namen der zuständigen Tester des LfU, welche einen Testzugang erhalten sollen. Sollten Sie eine Testversion bereitstellen, welche keinen personalisierten Zugang benötigt, dann brauchen Sie die Tester des LfU nicht namentlich anlegen. Ein Link ggf. mit Zugangsdaten reicht somit ebenfalls aus. Bitte beachten Sie: - Bieterfragen müssen ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt werden. Bitte stellen Sie keine Fragen an die zuständigen Tester des LfU. Dies kann zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. - Wenn Sie, nach der Aufforderung zur Abgabe der Testversion, keine Testversion abgeben, werden Sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. Folgendes Dokument wurde angepasst: Wertungskriterien_Erläuterungen Aufgrund der Anpassung hinsichtlich der Bereitstellung der Testversion wird die Angebotsfrist auf den 05.08.2025; 11:00 Uhr verlängert.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung56b64576-4ab6-4706-a918-48c814c04d58  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/07/2025 14:30:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung499771-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe144/2025
Datum der Veröffentlichung30/07/2025