499957-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Sozialwesen – Strukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn
OJ S 144/2025 30/07/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreis Paderborn
E-Mailsubmissionsstelle@kreis-paderborn.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStrukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn
BeschreibungAusgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen an der Hermann-Schmidt-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026 in 2 Losen. Die Hermann-Schmidt-Schule ist eine Förderschule im Kreis Paderborn für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schulassistenzleistungen sind an der Schule pro Los wie folgt zu erbringen: • durch eine pädagogische Fachkraft (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) und • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Kennung des Verfahrens0fd90eac-07f8-4706-ba84-67298fe008e3
Interne Kennung30.31 - 25044
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte
BeschreibungDie Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Paderborn
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte
BeschreibungDie Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für Los 2 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungKonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Paderborn
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge13 000 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTeilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots6 500 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags25044 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses08/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots6 500 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags25044 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses08/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreis Paderborn
Registrierungsnummer2275
PostanschriftAldegreverstr. 10-14
StadtPaderborn
Postleitzahl33102
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailsubmissionsstelle@kreis-paderborn.de
Telefon+49 5251308-3016
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummerc0cbcb0f-67c9-4a83-aa92-d73ebcaa32a6
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514111691
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungTeilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHBR2010
StadtPaderborn
Postleitzahl33098
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailinfo@fud-paderborn.de
Telefon+49 5251682420
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungLebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE449898845
StadtPadrborn
Postleitzahl33100
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailv.engelke@lebenshilfe-paderborn.de
Telefon+49 5251870990
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge3b47c2c-99e9-4e0b-9a9e-3e130a2097ba  -  02
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/07/2025 15:28:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung499957-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe144/2025
Datum der Veröffentlichung30/07/2025